Am Institut für Publizistik gelten verbindlich die folgenden formalen Vorgaben für Bachelor- und Masterarbeiten.
Für den Aufbau Ihrer Abschlussarbeit gelten die Regeln guten wissenschaftlichen Arbeitens: Dazu gehört unter anderem, dass Sie korrekt zitieren, richtig und vollständig belegen und Ihre Arbeit nachvollziehbar und verständlich ist. Auch das Layout soll einem wissenschaftlichen Standard entsprechen.
Ihre Arbeit muss demnach folgende formale Bestandteile enthalten:
- Deckblatt (Vorlage verwenden, siehe Download-Bereich)
- Abstract (in deutscher Sprache, max. 1.800 Zeichen inkl. Leerzeichen)
- Inhaltsverzeichnis / Gliederung (übersichtlich und mit Seitenzahlen)
- ggf. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
- Textteil
- Literaturverzeichnis (vollständig, einheitlich und korrekt formatiert)
- ggf. Anhang, z. B. methodisches Instrument, Stichprobenpläne, ergänzende Tabellen / Abbildungen (wichtige Tabellen, Grafiken etc. sollten direkt in den Text eingebunden sein), sonstige Dokumente wie Transkripte, etc.
- Eidesstattliche Erklärung als letzte Seite (Vorlage: siehe Prüfungsamt FB 02)
- Verwendete Materialien, Daten und Auswertungen (bei Empirie vorbereitenden Arbeiten oder empirischen Primärstudien) – elektronisch an das IfP-Sekretariat
Ein Abkürzungsverzeichnis ist nicht nötig. Schreiben Sie Begriffe, die Sie abkürzen wollen, bei der ersten Nennung aus und setzen die Abkürzung in Klammern dahinter.
Zwischen faktischen Befunden und deren Interpretation muss sprachlich klar getrennt werden.
Formatierung:
- Seitengröße: DIN A 4, hochkant
- Seitenränder: links 3,5 cm, rechts 3 cm, oben und unten je 2,5 cm
- Seitenzahlen: unten rechts, Schrifttyp und -größe wie Fließtext
- Schrifttyp: einheitliche Serifenschrift (z.B. Garamond, Times New Roman)
- Schriftgröße: 12-Punkt (dann Zeilenabstand 1,5-fach) oder 11-Punkt (dann Zeilenabstand 2-fach)
- Formatierung: Hervorhebungen wie Fettschrift, Unterstreichen, Kursivsetzen sparsam einsetzen
- Zeilenabstand: 1,5-fach (bei Schriftgröße 12-Punkt) oder 2-fach (bei Schriftgröße 11-Punkt)
- Ausrichtung: Blocksatz
- Silbentrennung: ja
- Sprache: deutsch, auf Antrag an das Prüfungsamt ggf. auch in anderer Sprache
- Druck, falls Abgabe in Papierform: einseitig
- Bindung, falls Abgabe in Papierform: gebunden: Klebe-, Hardcover- oder Softcover-Bindung (nicht: Spiralbindung, Heftstreifen, Ordner, Schnellhefter, Hülle, etc.)
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des Universitätslogos den Mitarbeitenden der JGU vorbehalten ist. Studierenden ist es ohne ausdrückliche Genehmigung der Stabsstelle „Kommunikation und Presse“ der JGU nicht gestattet, das Universitätslogo zu verwenden. Der Rechteinhaber kann die missbräuchliche Nutzung des Logos abmahnen. Wenn Sie das Logo z. B. im Kontext empirischer Projekte nutzen wollen, sprechen Sie Ihre Betreuungsperson bitte vorher an.
Die Überschriften der einzelnen Gliederungspunkte werden inhaltsbezogen formuliert (nicht: Einleitung, Hauptteil, Schluss) und sollten vom vor- und nachfolgenden Text abgesetzt werden (z.B. durch Abstände und Hervorhebungen wie Fettdruck oder andere Schriftgröße). Alle Gliederungspunkte werden durchnummeriert. Ein Unterkapitel wird nur gebildet, wenn ein Kapitel über mindestens zwei Unterkapitel verfügt (z.B. 3.1 und 3.2). Leerstellen zwischen Gliederungspunkten sind zu vermeiden (zwischen z.B. Kapitelüberschrift 3. und der Überschrift eines Unterkapitels 3.1 sollte Text stehen). In der Regel sollen nicht mehr als drei Gliederungsebenen verwendet werden (z.B. 3.1.2).
Alle Tabellen und Abbildungen werden durchnummeriert; eine informative Titelbeschriftung steht oberhalb, Quellen sowie Erläuterungen (z. B. Grundgesamtheit, verwendete Signifikanzmaße, Analyseverfahren etc.) oder Lesebeispiele stehen unterhalb. Tabellenköpfe und Zeilen sind aussagefähig zu beschriften (nicht mit unverständlichen Kürzeln wie etwa SPSS- oder R-Variablennamen). Exportierte Tabellen aus Statistikprogrammen wie SPSS oder R genügen den wissenschaftlichen Konventionen nicht. Für detaillierte Gestaltungsvorgaben können Sie sich an den Vorgaben der APA (American Psychological Association, www.apastyle.org) orientieren. Auf jede in der Arbeit dargebotene Tabelle oder Abbildung muss im Text Bezug genommen werden (z.B. „vgl. Tabelle 5“). Deren wichtigste Befunde werden im Text referiert und interpretiert; eine vollständige „Nacherzählung“ von Messwerten im Text widerspricht allerdings dem Sinn von Tabellen oder Abbildungen und sollte vermieden werden.
Alle Quellen, die im Text zitiert oder referiert werden (und nur diese), gehören in die Literaturliste. Die
Stellen der Arbeit, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken entnommen sind, müssen unter Angabe der Quellen kenntlich gemacht werden.
Zitationsstil: APA-Standard (vgl. American Psychological Association, www.apastyle.org).
Geben Sie im Text, wo sinnvoll möglich, die konkrete(n) Seitenzahl(en) an, ohne f. oder ff. zu verwenden.
Auch das Literaturverzeichnis wird alphabetisch, chronologisch und formal gemäß APA-Standard erstellt.
Zitatsprache: Zitate in deutscher, englischer und französischer Sprache im Original wiedergeben, Zitate anderer Sprachen bitte übersetzen
„zitiert nach“: Verwenden Sie, wo immer möglich, die Originalquellen und verzichten Sie auf „zitiert
nach“!
Fußnoten: Verzichten Sie soweit wie möglich auf Fußnoten. Überlegen Sie: Ist es wichtig? – dann
gehört es in den Text. Ist es eigentlich doch nicht wichtig? – dann lassen Sie es weg. In jedem Fall sollten Fußnoten nur sparsam für Zusatzinformationen und weiterführende Hinweise genutzt werden und nichts enthalten, was für das grundlegende Verständnis der Arbeit wichtig ist. Fußnoten setzen Sie bitte in einer um 2-Punkt kleineren Schriftgröße an den unteren Seitenrand.
Interviews: Bei Zitaten aus Interviews (Experten-/Leitfaden-/Tiefen-/Fokusgruppen-Interviews etc.) geben Sie im Text den Namen der/des Befragten (bzw. bei anonymen Interviews die Kennung) an sowie die Stelle im Anhang, unter der das Interview als vollständiges Transkript gefunden werden kann, z.B. (Müller, Anhang, S. 15) bzw. (B6, Anhang, S. 2). Für Interviews ist ein gesondertes Inhaltsverzeichnis (bei Experteninterviews: mit vollständigem Namen und Name des Unternehmens/der Institution bzw. bei Anonymisierung geeignete Umschreibungen) anzulegen. Die Seite, auf der das Interview gefunden werden kann, enthält als Überschrift den Namen der/des Befragten bzw. bei Anonymisierung die Kennung, deren/dessen Position und Unternehmen/Institution (bzw. bei Anonymisierung eine geeignete Umschreibung) sowie das Datum und den Ort, an dem das Interview geführt wurde, z.B.: A. Experteninterview mit Simone Ehmig, Leiterin Institut für Medien- und Leseforschung der Stiftung Lesen (Interview geführt am 01.07.2017 in Mainz).
In wissenschaftlichen Arbeiten am Institut für Publizistik ist es den Studierenden freigestellt, ob sie die
gendergerechte Sprache verwenden möchten oder nicht. In welcher Variante sie dies tun, bleibt den
Studierenden überlassen.
Abschlussarbeiten unterliegen als wissenschaftliche Werke den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis, denen sich die Universität Mainz verpflichtet hat. Dies gilt auch für die Wahrung von Urheberrechten bei der Frage der Veröffentlichung von Abschlussarbeiten (oder Teilen daraus) vor oder nach Abschluss eines Prüfungsverfahrens.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft führt dazu aus:
„Als Autoren einer wissenschaftlichen Originalveröffentlichung sollen alle diejenigen, aber auch
nur diejenigen, firmieren, die zur Konzeption der Studien oder Experimente, zur Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten und zur Formulierung des Manuskripts selbst wesentlich beigetragen und seiner Veröffentlichung zugestimmt haben, d. h. sie verantwortlich mittragen. Einige Zeitschriften verlangen, dass dies durch Unterschrift aller Autoren bekundet wird, andere verpflichten jedenfalls den korrespondierenden Autor als den für alle Einzelheiten einer Publikation Verantwortlichen zu einer entsprechenden Versicherung. Für den Fall, dass nicht alle Koautoren sich für den gesamten Inhalt verbürgen können, empfehlen manche Zeitschriften, die Einzelbeiträge kenntlich zu machen. […] Zur Vermeidung von Konflikten über die Autorschaft empfehlen die Zeitschriften – umso mehr, je größer die Zahl der an der Erarbeitung der Ergebnisse Beteiligten ist – frühzeitig klare Vereinbarungen zu treffen, die bei Dissens eine Orientierung ermöglichen.“ (Empfehlung 12 der Deutschen Forschungsgemeinschaft von 1998, Quelle: www.dfg.de)
Auch wenn Abschlussarbeiten selbstständige Leistungen von Studierenden darstellen, so können sie dennoch wesentliche Beiträge des/der Betreuer:in im Sinne der obigen Empfehlung der DFG enthalten. Aus diesem Grund kann ein gemeinsames Urheberrecht von Studierendem und Betreuer:in vorliegen – ob das der Fall ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Studierende und Betreuer:in werden daher gebeten, entsprechend der Empfehlung der DFG frühzeitig etwaige Veröffentlichungspläne abzustimmen.