Im Folgenden finden Sie wichtige Hinweise zum Erstellen von Seminararbeiten. Beachten Sie neben den unten aufgelisteten Anforderungen auch immer die individuellen Hinweise Ihrer Dozentinnen und Dozenten in den Veranstaltungssitzungen. Verpflichtend einzuhalten sind auch die formalen Vorgaben für Seminararbeiten am Institut für Publizistik.
Wichtig: Sollten Sie eine Seminararbeit zur Prüfung angemeldet, aber im Erstversuch nicht abgegeben oder nicht bestanden haben, sind Sie verpflichtet, sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt (also im Folgesemester) zur Wiederholungsprüfung anzumelden. Sie werden hierzu nicht automatisch angemeldet! Wenn Sie sich zu einer pflichtmäßigen Wiederholungsprüfung nicht anmelden, zählt dies als weiterer Fehlversuch.
Das Thema der Seminararbeit ergibt sich durch den jeweiligen Inhalt des von Ihnen besuchten Kurses und wird in Absprache mit der Lehrperson festgelegt.
Das übergeordnete Ziel einer Seminararbeit besteht darin, das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten zu erlernen und zu üben. Die Betreuung beschränkt sich daher in der Regel auf die Themenabsprache und ggf. die Besprechung der Gliederung der Seminararbeit. Selbstverständlich können Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten ebenfalls an den/die Betreuer*in wenden.
Falls Sie in die Lage kommen, die Seminararbeit in einem späteren Semester schreiben zu müssen, sollten Sie vorab die außerplanmäßige Betreuung und das Thema mit dem/der Lehrenden absprechen, der/die Sie in Ihrem ursprünglichen Kurs unterrichtet hat.
- Bei seiner/ihrer (längerfristigen) Verhinderung kontaktieren Sie frühzeitig (idealerweise noch vor der Prüfungsanmeldung, keinesfalls erst kurz vor dem Abgabetermin) zunächst jene Lehrende, die den Kurs in dem Semester, in dem Sie ihn ursprünglich besucht haben, ebenfalls unterrichtet haben.
- Gleiches gilt bei Kursen von Lehrbeauftragten, die nur für ein Semester am IfP tätig sind.
- Wenn von den Prüfer*innen aus dem Semester des Kursbesuchs niemand (mehr) verfügbar ist, wenden Sie sich an diejenigen, die den Kurs, zu dem die Hausarbeit gehört, zuletzt gegeben haben.
Bitte gehen Sie dabei einzeln (nicht in einer Sammel-E-Mail) auf diese Lehrenden zu, am besten schon mit einem konkreten Themenvorschlag und einer ersten Gliederung Ihrer beabsichtigten Arbeit.
Arbeiten können in Absprache mit dem/der Betreuer*in als Einzel- oder Gruppenarbeiten geschrieben werden. Bei Gruppenarbeiten sind die persönlichen Teilleistungen der Autor*innen kenntlich zu machen (Konkretisierung der Beteiligung an einzelnen Arbeitsschritten in der schriftlichen Erstellung der Arbeit, z.B. auch durch Seitenzahlen, Abschnitte, Kapitel, Kennzeichnung im Inhaltsverzeichnis).
Die Prüfungsordnung sieht vor, dass es für Gruppenhausarbeiten keine gemeinsame Gruppennote für alle Studierenden gibt. Sondern die von den Studierenden einzeln ausgewiesenen Teile der Arbeit werden separat bewertet. Da eine Gruppenhausarbeit jedoch eine Gemeinschaftsleistung ist, liegt es nahe, dass in den meisten Fällen die Studierenden einer Gruppe dieselbe Bewertung erhalten werden. Dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Möchten die Studierenden, dass die jeweiligen Teile der Gruppenarbeit explizit getrennt voneinander bewertet und separat benotet werden, teilen sie das der/dem Prüfer*in bei der Abgabe der Hausarbeit per E-Mail mit.
Der Umfang der Seminararbeit ist mit dem*der Betreuer*in abzusprechen. Umfänge können je nach Art der Arbeit (z. B. Werkstück, Theoriearbeit, Essay, empirischer Projektbericht etc.), Studiengang und Semester unterschiedlich ausfallen. Arbeiten von Einzelautor*innen umfassen dem Text nach (ohne Deckblatt, Verzeichnisse und Anhang) z. B. im Bachelorstudiengang Publizistik in unteren Semestern zwischen 8 bis 10 Seiten, in höheren Semestern zwischen 10 und 15 Seiten. In den Master-Studiengängen ist ein Umfang zwischen 12 und 15 Seiten üblich.
Bei Gruppenarbeiten gilt, dass für die Arbeit der mehrfache Aufwand betrieben worden sein muss – ein Mehrfaches der Seitenzahl ist im Einzelfall nicht zwingend. Besprechen Sie dies mit Ihrem/Ihrer Prüfer*in.
Für Seminararbeiten ist im Bachelorstudiengang Publizistik eine Bearbeitungszeit von zwei Wochen und in den Master-Studiengängen am Institut für Publizistik eine Bearbeitungszeit von vier Wochen in der Prüfungsordnung vorgesehen. Die Bearbeitungszeit endet mit dem Abgabetermin (siehe nächster Punkt).
Der Abgabetermin ist für alle Studiengänge am Institut für Publizistik einheitlich geregelt.
- Wintersemester: 17. März, 12 Uhr mittags
Falls der 17. März auf einen Samstag oder Sonntag fällt, verschiebt sich die Abgabe auf den nächsten Werktag, also auf den 18. oder 19. März. - Sommersemester: 31. August, 12 Uhr mittags
Falls der 31. August auf einen Samstag oder Sonntag fällt, verschiebt sich die Abgabe auf den nächsten Werktag, also auf den 1. oder 2. September.
Die Abgabe von Seminararbeiten erfolgt, indem sie sie per E-Mail an die/den Prüfer:in schicken. Die Arbeit muss die unterschriebene Eidesstattliche Versicherung enthalten. Die Seminararbeit soll als eine PDF-Datei inkl. Eidesstattlicher Erklärung abgeben werden.
Es steht den Lehrenden frei, zusätzlich eine ausgedruckte Version der Hausarbeit zu verlangen. Diese müssen Sie dann zusätzlich abgeben.
Seminararbeiten umfassen bei der Abgabe immer:
- Deckblatt als erste Seite gemäß unserer Vorlage
- „Eidesstattliche Erklärung“ als letzter Seite gemäß Vorlage des Prüfungsamts, diese muss unterschrieben sein und der Seminararbeit als Scan angehängt werden
Beachten Sie, dass es ab dem Wintersemester 2024/25 neue Eidesstattliche Erklärungen gibt, in denen Sie ausweisen müssen, ob Sie KI-Tools genutzt haben oder nicht und wenn ja welche. Ob das zulässig ist oder nicht, entscheidet immer Ihr*e Prüfer*in. Auf der Homepage des Prüfungsamts finden Sie auch eine Vorlage für eine Tabelle, mit der die verwendeten KI-Tools ausgewiesen werden müssen.
- Eine Fristverlängerung ist nur in Härtefällen (z.B. Krankheit) möglich. Hierfür müssen Sie sich vor dem Abgabetermin bei Ihrem/Ihrer Betreuer*in schriftlich per E-Mail melden. Bei Krankheit müssen Sie dem/der Betreuer*in zudem vor dem Abgabetermin ein ärztliches Attest vorlegen (siehe vorgeschriebene Attestvorlage des Prüfungsamts des Fachbereichs 02).
- Eine Fristverlängerung kann nur dann erfolgen, wenn der Grund dafür in der offiziellen Bearbeitungszeit der Hausarbeit liegt, wie sie die Prüfungsordnung vorschreibt. Das sind zwei Wochen im Bachelorstudiengang und vier Wochen in den Masterstudiengängen. Der Zeitraum, in dem Fristverlängerungen gewährt werden können, erstreckt sich also im Bachelor auf die letzten zwei Wochen vor dem Abgabetermin und im Master auf die vier Wochen davor. Die Bearbeitungszeit der Hausarbeit wird dann um die Anzahl der Tage verlängert, die Sie krankgeschrieben sind. In anderen Fällen (Todesfälle, Kinderbetreuung, etc.) liegt die Dauer der Verlängerung im Ermessen der Prüferin/des Prüfers..
- Sollten Sie von der Prüfung zurücktreten müssen, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich und in jedem Fall vor dem Abgabetermin an das Prüfungsamt des Fachbereichs 02! Die Prüfungsordnung regelt, dass die Bearbeitungszeit einer Hausarbeit offiziell zwei Wochen im Bachelor und vier Wochen im Master beträgt. Überschreitet die Zeit der Krankschreibung die offizielle Bearbeitungszeit, ist ein Studierender also länger als zwei bzw. vier Wochen krankgeschrieben, muss er/sie beim Prüfungsamt (nicht bei der/dem Prüfer:in) einen Rücktritt von der Prüfung beantragen.
Auch eine Korrektur ist – ebenso wie die Seminararbeit – kein Selbstzweck, sondern soll Ihnen helfen, besser zu werden. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, nach der Korrektur Ihre Seminararbeit in einer Sprechstunde einzusehen oder per E-Mail ein Feedback zur Hausarbeit zu erfragen – unabhängig von Ihrer Note. Sie erhalten dadurch wertvolle Hinweise darauf, was gut war und worauf Sie beim nächsten Mal noch mehr achten können.
Die Noten der Seminararbeiten werden am Institut für Publizistik i.d.R. spätestens vor der Prüfungsanmeldephase des Folgesemesters bekannt gegeben. In Einzelfällen können andere Fristen gelten. Wenn Sie Ihre Noten früher benötigen, weisen Sie Ihre/Ihren Prüfer*in frühzeitig, idealerweise direkt bei der Abgabe der Arbeit bzw. bereits davor, darauf hin. Der/die Prüfer*in wird dann versuchen, Ihre Arbeit vorgezogen zu korrigieren.
In wissenschaftlichen Arbeiten am Institut für Publizistik ist es den Studierenden freigestellt, ob sie geschlechtergerechte Sprache verwenden möchten oder nicht. In welcher Variante sie das tun, bleibt den Studierenden überlassen.
Die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung einer Seminararbeit lässt sich normalerweise in die nachfolgenden fünf Schritte unterteilen. Hieraus ergibt sich in der Regel auch die
Gliederung der Arbeit in Einleitung, Hauptteil und Schluss. Bei Theoriearbeiten kann eine Anpassung der Schritte 3 und 4 notwendig sein; medienrechtliche Arbeiten können aufgrund ihrer juristischen Argumentation im Aufbau einer anderen Logik unterliegen.
- Worum geht es?
• Explikation (Was ist das Anliegen?)
• Relevanz (Warum ist das wissenschaftlich/praxisbezogen interessant?)
• Forschungsfrage (Was genau interessiert in der vorliegenden Studie?)
• Struktur (Wie ist die Arbeit aufgebaut?) - Wie könnte die Frage anhand bestehender Erfahrungen beantwortet werden?
• Aufarbeitung der theoretischen Grundlagen
• Aufarbeitung der empirischen Grundlagen
• Konkretisierung und Begründung der Forschungsfrage / evtl. Hypothesen - Wie lässt sich die Frage beantworten?
• Auswahl der Vorgehensweise bzw. empirische Methode
• Begründung und Abgrenzung der Methode (soweit erforderlich)
• Operationalisierung / Instrument (soweit erforderlich) - Wie wird die Frage beantwortet?
• Darstellung der Ergebnisse
• Interpretation der Ergebnisse
• Faktische Befunde und deren Interpretation müssen sprachlich klar getrennt werden. - Was bedeutet das Ergebnis?
• Zusammenfassung
• Diskussion unter Rückbezug auf die Fragestellung und Relevanz
• Kritische Würdigung der Limitationen der Arbeit
• Anknüpfungspunkte für weitere Forschung
Die formalen Anforderungen für Seminararbeiten am Institut für Publizistik können dieser Seite entnommen werden. Die formalen Vorgaben sind für alle Seminararbeiten am IfP zwingend einzuhalten!