Die Arbeit muss nach den formalen Vorgaben des Instituts für Publizistik Leitfadens gestaltet sein und enthält:
- ein Deckblatt als erste Seite gemäß der IfP-Vorlage (bitte benutzen Sie keine Vorlage eines anderen Fachs!). Die Vorlage finden Sie auf dieser Seite im Download-Bereich.
- die „Eidesstattliche Erklärung“ als letzte Seite gemäß Vorlage des Prüfungsamts
Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu erforderlichen Bestandteilen in den formalen Vorgaben für Abschlussarbeiten am IfP.
Die Abgabefrist, die Ihnen das Prüfungsamt nach der Anmeldung der Arbeit mitgeteilt hat, ist zwingend einzuhalten. Wird die Arbeit nicht rechtzeitig abgegeben, gilt sie als nicht bestanden. Sie haben dann nur noch einen weiteren Versuch.
Die formalen Vorgaben für Abschlussarbeiten am IfP sind zwingend einzuhalten.
Die Abgabe erfolgt beim Prüfungsamt des FB 02. Sie müssen Ihre Arbeit nicht bei Erst- und Zweitgutachtenden einreichen – diesen stellt das Prüfungsamt Ihre Abschlussarbeit zu. Was genau Sie wie beim Prüfungsamt abgeben müssen, können Sie auf der Webseite des Prüfungsamts einsehen.
Bei empirischen Arbeiten müssen Sie zusätzlich das Erhebungsinstrument und die erhobenen Daten abgeben.
Zusätzlich dazu müssen Sie beim Zentralsekretariat des IfP (ifpmail@uni-mainz.de) eine E-Mail mit einer elektronischen Version der Arbeit als PDF einreichen. Das ist aber nicht die offizielle Abgabe – diese erfolgt ausschließlich beim Prüfungsamt. Im Zentralsekretariat des IfP wird die Arbeit in das Abschlussarbeiten-Archiv des IfP aufgenommen (nicht öffentlich zugänglich). Bei empirischen Arbeiten sind zusätzlich das Erhebungsinstrument und die erhobenen Daten mitzuschicken.
Alle Versionen (auch die elektronischen) müssen die unterschriebene eidesstattliche Erklärung enthalten.
MA Medienmanagement:
Falls Sie eine empirische Analyse durchgeführt haben, dokumentieren Sie Ihre Daten durch folgende Unterlagen im elektronischen Anhang, sodass Ihre Analyse vollständig nachvollzogen werden kann:
- das Messinstrument (Codebuch, Codebogen, Fragebogen, Leitfaden, Kategoriensystem, Treatment)
- die Daten (Datendatei, z. B. für SPSS-Daten mit der Endung „.sav“, Transkripte etc.) und Rohdaten (z. B. Audiodateien)
- die Syntax (z. B. für SPSS-Syntax mit der Endung „.sps“, R-Skripte oder R-Markdown-Dateien etc.)
Wenn Sie damit einverstanden sind, dass Studierende der Universität Mainz eine digitale Version Ihrer Masterarbeit beziehen können, senden Sie die unterzeichnete Erklärung zur elektronischen Weitergabe bitte per E-Mail an das Sekretariat des Arbeitsbereichs Medienwirtschaft (medienwirtschaft@uni-mainz.de).
Sollten Sie die Abschlussarbeit nicht bestehen, können Sie diese in einem weiteren Versuch wiederholen. Wenn Sie durchgefallen sind, müssen Sie innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Mitteilung über das Nichtbestehen ein neues Thema für die Abschlussarbeit anmelden, indem Sie das Formular erneut beim Prüfungsamt einreichen.
Sollten Sie die mündliche Prüfung nicht bestehen, haben Sie zwei Versuche zur Wiederholung, wobei der zweite und der dritte Versuch jeweils innerhalb von sechs Monaten stattfinden muss. Bei Versäumnis dieser Frist wird eine weitere 5,0 verbucht. Sollten Sie die mündliche Prüfung wiederholen müssen, vereinbaren Sie erneut einen Termin mit Ihrem/Ihrer Prüfer:in. Die Wiederholungsprüfung(en) müssen Sie fristgerecht beim Prüfungsamt anmelden. Mündliche Abschlussprüfungen ohne vorherige offizielle Ladung werden vom Prüfungsamt nicht anerkannt.
Ihr:e Betreuer:in und Zweitgutachter:in sind gehalten, Ihre Abschlussarbeit innerhalb von sechs Wochen zu bewerten. Wenn beide Gutachten vorliegen, können Sie in Jogustine die Note Ihrer Abschlussarbeit sehen.
Beide Gutachten können Sie nach Abschluss des Bewertungsverfahrens im Prüfungsamt anfordern. Das ist auch vor der mündlichen Abschlussprüfung möglich.
Master Medienmanagement:
Sobald beide Gutachten zum schriftlichen Teil der Masterprüfung im Prüfungsamt vorliegen, erhalten Sie die formale Einladung zur mündlichen Abschlussprüfung sowie eine E-Mail des Sekretariats Medienwirtschaft mit Hinweisen zum Ablauf der Prüfung. Nach der mündlichen Prüfung teilen wir Ihnen die Noten sowohl für den schriftlichen, als auch für den mündlichen Teil mit.
Die mündliche Prüfung soll spätestens vier Wochen nach der Bewertung stattfinden, also zehn Wochen nach Abgabe Ihrer Arbeit. Wenn Sie Ihre Arbeit im Prüfungsamt abgeben, erhalten Sie ein Anmeldeformular für die mündliche Prüfung. Dieses füllen Sie in Absprache mit Ihrem/Ihrer Betreuer:in aus und schicken ihm/ihr anschließend einen Scan davon per E-Mail. Danach geben Sie es zeitnah im Prüfungsamt ab. Notieren Sie sich den Termin direkt im Kalender und prüfen Sie nach, ob Sie auch den richtigen Termin eingetragen haben. Mündliche Abschlussprüfungen ohne vorherige offizielle Anmeldung und Einladung durch das Prüfungsamt werden vom Prüfungsamt nicht anerkannt. Ohne erfolgte Anmeldung kann Ihre Abschlussprüfung also nicht stattfinden!
Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung. Auch bei Gruppenarbeiten findet die mündliche Prüfung als Einzelprüfung statt. Es gibt eine:n Prüfer:in (in der Regel der/die Betreuer:in Ihrer Abschlussarbeit) und eine:n Beisitzer:in, die/der ein Protokoll über die Prüfung führt. Letztere:r wird durch den/die Prüfer:in organisiert – Sie müssen hier nicht selbst aktiv werden.
Beachten Sie bitte: Sie müssen um die mündliche Abschlussprüfung ablegen zu können eingeschrieben sein! Melden Sie sich also im Zweifelsfall für das Folgesemester zurück, um sicherzustellen, dass Sie diese Prüfungsleistung auch erbringen dürfen.
Bachelor Publizistik
PO 2016:
Die mündliche Abschlussprüfung dauert 30 Minuten.
Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: Im ersten Teil halten Sie einen kurzen (ca. 5-minütigen) Vortrag über Ihre Abschlussarbeit, anschließend beantworten Sie Fragen zu Ihrer Arbeit (ca. 10 Minuten). Der zweite Teil hat als Prüfungsgegenstand ein Thema aus dem Gegenstandsbereich Ihres Studiums, das Sie vor der Prüfung gemeinsam mit der/dem Betreuer:in festlegen und zu dem Ihnen in der Prüfung Fragen gestellt werden (ca. 15 Minuten). Ihr:e Betreuer:in wird Sie auffordern, rechtzeitig vor der Prüfung eine Literaturliste und/oder Thesenpapier zur Vorbereitung einzureichen. Das Thema darf nicht Gegenstand der Bachelorarbeit gewesen sein.
PO 2023:
Es gibt keine mündliche Abschlussprüfung.
Master Digitale Kommunikationsforschung / Kommunikations- und Medienforschung,
Master Strategische Kommunikation / Unternehmenskommunikation
Die mündliche Prüfung dauert 45 Minuten.
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil stellen Sie Ihre Master-Arbeit vor und verteidigen sie. Gegenstände dieses Teils sind z. B. Inhalte der Master-Arbeit sowie Frage- und Aufgabenstellungen im Kontext des Themas der Arbeit. Im zweiten Teil geht es um ein weiteres Thema, das Sie im Vorfeld mit Ihrem/Ihrer Prüfer:in abstimmen und zu dem Sie diesem im Vorfeld eine Literaturliste einreichen. Dieses Thema darf nicht Gegenstand der Master-Arbeit gewesen sein.
Master Medienmanagement
Die mündliche Prüfung dauert 45 Minuten. Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Teilen: Die im ersten Teil 30-minütige Prüfung setzt sich aus einem 10- bis max. 15-minütigen Vortrag zum Inhalt Ihrer Masterarbeit (ohne PowerPoint-Präsentation) und einer anschließenden Verteidigung zusammen. Darin stellen wir zunächst Fragen zur Arbeit, anschließend auch darüber hinausgehend, was Ihre Arbeit im Kontext bedeutet.
Für den Vortrag bereiten Sie bitte ein max. 2-seitiges Handout zur Vorstellung der Arbeit vor. Es sollte folgende Hauptpunkte beinhalten:
- Relevanz
- Forschungsfrage
- methodisches Vorgehen
- wichtigste Ergebnisse
- Implikationen
Das Handout muss den Prüfer:innen zu Beginn Ihrer Prüfung vorliegen, d.h. bitte vorab per Mail zusenden.
Im zweiten Teil der Prüfung werden wir Sie 15 Minuten zu dem von Ihnen gewählten Zusatzthema befragen, das Sie bitte aus der unter https://lms.uni-mainz.de/moodle/course/view.php?id=49945 bereitgestellten Themenliste wählen und den Prüfer:innen mitteilen. Das Zusatzthema darf nicht mit Ihrer Arbeit übereinstimmen. Die Leseliste zum gewählten Thema gilt als Grundlage des zweiten Teils der Prüfung.
Nach der mündlichen Prüfung geht Ihre Prüfungsakte zurück an das Prüfungsamt. Dort werden, falls alle Module und Leistungen abgeschlossen sind, Ihr Zeugnis und Diploma Supplement erstellt. Das Prüfungsamt hat hierfür sechs Wochen Zeit, die es gelegentlich auch in Anspruch nehmen muss. Sie erhalten vom Prüfungsamt eine E-Mail, sobald die Dokumente fertig und dort abholbereit sind.
Im Bachelor Publizistik, PO 2023, gibt es keine mündliche Abschlussprüfung - wenn Ihre Bachelorarbeit Ihre letzte Leistung ist, wird das Prüfungsamt Ihr Zeugnis ausstellen und sich bei Ihnen melden.
Sollte Ihre mündliche Prüfung bzw. die Bachelorarbeit (BA, PO 2023) nicht die letzte Prüfungsleistung sein (z.B. weil noch Kurse oder ein Praktikum ausstehen), informieren Sie das Prüfungsamt per E-Mail, sobald alle Ihre Module abgeschlossen sind.
Die Abschlussfeier für Studierende im BA Publizistik und den Master-Studiengängen am Institut für Publizistik findet einmal pro Jahr statt, immer im Sommer. In 2024 findet die Abschlussfeier am 05.07.2024 statt. Der Termin für 2025 wird hier veröffentlicht, sobald er feststeht.
Alle Informationen zur Veranstaltung und die Einladung erhalten Sie, wenn Sie sich nach dem Abschluss Ihres Studiums am IfP bei der Alumni-Stiftung der Mainzer Publizisten als Absolvent:in unseres Institut registrieren: http://bit.ly/ifpalumni. Den Link zur Registrierung sowie den Hinweis darauf erhalten Sie auch im Anschluss an Ihren Studienabschluss von Ihrer/Ihrem Betreuer:in. Bitte registrieren Sie sich dort mit Ihrer (privaten) E-Mailadresse, damit wir Ihnen eine Einladung zukommen lassen können (die studentische E-Mailadresse wird nach Studienabschluss irgendwann abgeschaltet). Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Organisationsteam unter ifp-comnight@uni-mainz.de.
Wie lange Sie eingeschrieben bleiben müssen bzw. ob Sie sich für das Folgesemester noch einmal zurückmelden müssen, hängt davon ab, ob die Abschlussarbeit und ggf. die mündliche Abschlussprüfung Ihre letzten Leistungen sind oder nicht.
Wenn die Abschlussarbeit (BA PO 2023) bzw. die mündliche Abschlussprüfung (BA PO 2016 und alle Master) Ihre letzte Prüfungsleistung ist, dann gilt: Sie müssen zum Erbringen dieser Leistung auf jeden Fall eingeschrieben sein. Für die Abgabe der Abschlussarbeit bzw. das Ablegen der mündlichen Abschlussprüfung müssen Sie immatrikuliert sein, sonst können Sie diese Prüfungsleistung nicht erbringen und Ihr Studium nicht abschließen. Wenn Ihr Abgabetermin für die Abschlussarbeit bzw. der Termin für die mündliche Prüfung in das Folgesemester fällt, müssen Sie sich für dieses Semester auf jeden Fall noch einmal zurückmelden.
Wenn Ihre Abschlussarbeit nicht die letzte Leistung ist, weil z.B. noch Hausarbeiten oder das Praktikum offen sind, müssen Sie auf jeden Fall eingeschrieben bleiben bzw. sich für das Folgesemester zurückmelden. Nur solange Sie eingeschrieben sind dürfen Sie Prüfungsleistungen erbringen. Ansonsten können Sie Ihr Studium nicht abschließen.
In diesem Fall müssen Sie innerhalb des letzten Semesters, in dem Sie eingeschrieben sind, alle Leistungen, die noch offen sind, abgelegt haben. Das heißt, spätestens am letzten Tag des Semesters (besser etwas früher!) müssen Sie, sofern diese Leistungen bei Ihnen noch offen sind:
- noch offene Hausarbeiten abgegeben haben (die Benotung muss noch nicht abgeschlossen sein, nur für das reine Warten auf eine Note müssen Sie nicht eingeschrieben sein).
- Ihr abgelegtes Praktikum zur Eintragung in Jogustine wie auf dieser Seite beschrieben mit allen notwendigen Unterlagen im IfP-Sekretariat eingereicht haben.
Weitere Informationen zur Rückmeldung, zur Exmatrikulation usw. finden Sie auf den Webseiten des Studierendenservice: