Nach dem Auslandsaufenthalt

Welcome Back! Schön, dass Sie wieder da sind.

Im Anschluss an Ihr Auslandssemester sind noch einige wenige organisatorische Dinge abzuschließen. Hier finden Sie einen Überblick über die verbleibenden offenen Punkte und die richtigen Ansprechpartner*innen.

 


Informationen darüber, welche Unterlagen bis wann einzureichen Sind finden Sie hier.
Nachdem Sie diese Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie die zweite Förderrate (ca. 30 % der Fördersumme).
Wenn Sie Ihre Leistungen aus dem Auslandssemester bei Ihrer ERASMUS+ Fachkoordinatorin haben anerkennen lassen, erhalten Sie einen Anerkennungsnachweis. Den können Sie als Äquivalent zum Formular "Transcript of Records - Sending Institution" im ERASMUS+ Büro einreichen. Bitte lesen Sie sich dazu auch den Punkt „Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen" durch.


Nach dem Auslandsaufenthalt führen wir die besprochene Anerkennung Ihrer Leistungen durch. Melden Sie sich dazu bitte bei Ihrer ERASMUS+ Fachkoordinatorin Dr. Charlotte Löb und schicken folgende Unterlagen mit:

  • Das ausgefüllte und unterschriebe Anerkennungsformular für den Studiengang, in dem Sie studieren (siehe unten)
  • Ihr Transcript of Records der Gastuniversität
  • Ihr Learning Agreement, sofern dieses nicht als digitales Online Learning Agreement abgeschlossen wurde

Das Anerkennungsformular für Ihren Studiengang finden Sie hier:

Bei der Anerkennung von Leistungen aus dem Auslandssemester können Sie beantragen, dass Ihre Leistungen ohne Übernahme der Noten anerkannt werden; die Beantragung ist nur ein Mal pro Studiengang möglich sowie auf einen Umfang von höchstens 15 Leistungspunkten bei Masterstudiengängen und einen Umfang von höchstens 30 Leistungspunkten bei Bachelorstudiengängen beschränkt. Sie muss grundsätzlich für sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen der Auslandsphase erbracht wurden, erfolgen. Sofern für ausländische Hochschulen geeignete ECTS-Einstufungstabellen vorliegen, erfolgt die Notenumrechnung an Hand dieser Tabellen. Liegen keine geeigneten ECTS-Einstufungstabellen vor, erfolgt die Notenumrechnung in der Regel anhand der modifizierten Bayerischen Formel.


FAQ nach dem Auslandsaufenthalt

Im Infokasten oben finden Sie unter dem Reiter "2) Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen" das Anerkennungsformular. Füllen Sie das für Sie passende Formular aus und schicken Sie es zusammen mit Ihrem Transcript of Records der Gastuniversität an die ERASMUS+ Fachkoordinatorin Dr. Charlotte Löb. Diese führt die Anerkennung gemäß dem Online Learning Agreeement durch und leitet die Anerkennung direkt an das Prüfungsamt weiter.
Zu Beginn Ihres Aufenthaltes müssen Sie sich das sogenannte "Certificate of Arrival"/Anreisebestätigung unterzeichnen lassen und kurz vor Ihrer Abreise das "Certificate of Departure"/Abreisebestätigung. Auf Basis der dort dokumentierten An-/Abreisezeiten wird Ihr ERASMUS+ Stipendium berechnet.
Bitte schicken Sie das Dokument an die Abteilung Internationales!
Das Transcript of Records der Sending Institution ist der Nachweis, dass Ihnen die im Online Learning Agreement vereinbarten Studienleistungen an der JGU anerkannt wurden. Diesen Nachweis schickt Ihnen die ERASMUS+ Fachkoordinatorin Dr. Charlotte Löb zu, nachdem die Anerkennung durchgeführt wurde.
Ja, Sie müssen sich trotzdem melden, sonst erhalten Sie kein "Transcript of Records der Sending Institution". Die Kurse, die Sie sich nicht für Ihr reguläres Studium anerkennen lassen können/wollen, werden als Zusatzleistungen in Ihr Diploma Supplement eingetragen. Das Vorgehen ist das gleiche, wie bei der Anerkennung von Kursen aus dem Auslandsstudium.
Sie erhalten nach Ende Ihres Aufenthaltes von der EU automatisch per E-Mail eine Aufforderung zum Ausfüllen eines Online Survey. Hier werden Sie zu Ihren Erfahrungen während Ihres Auslandsaufenthaltens befragt. Das Ausfüllen dauert ca. 15 Minuten und ist Pflicht für den Erhalt des ERASMUS+ Stipendiums!