Informationen darüber, welche Unterlagen bis wann einzureichen Sind finden Sie hier.
Nachdem Sie diese Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie die zweite Förderrate (ca. 30 % der Fördersumme).
Wenn Sie Ihre Leistungen aus dem Auslandssemester bei Ihrer Erasmus+ Fachkoordinatorin haben anerkennen lassen, erhalten Sie einen Anerkennungsnachweis. Den können Sie als Äquivalent zum Formular "Transcript of Records - Sending Institution" im Erasmus+ Büro einreichen. Bitte lesen Sie sich dazu auch den Punkt „Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen" durch.
Nach dem Auslandsaufenthalt führen wir die besprochene Anerkennung Ihrer Leistungen durch. Melden Sie sich dazu bitte bei Ihrer Erasmus+ Fachkoordinatorin Dr. Charlotte Löb und schicken folgende Unterlagen mit:
- Das ausgefüllte und unterschriebe Anerkennungsformular für den Studiengang, in dem Sie studieren (siehe unten)
- Ihr Transcript of Records der Gastuniversität
- Ihr Learning Agreement, sofern dieses nicht als digitales Online Learning Agreement abgeschlossen wurde
Das Anerkennungsformular für Ihren Studiengang finden Sie hier:
- Anerkennungsformular BA Publizistik
- Anerkennungsformular MA Digitale Kommunikationsforschung (ab Studienstart WS 24/25)
- Anerkennungsformular MA Medienmanagement (ab Studienstart WS 24/25)
- Anerkennungsformular MA Strategische Kommunikation (ab Studienstart WS 24/25)
- Anerkennungsformular MA Kommunikations- und Medienforschung
- Anerkennungsformular MA Medienmanagement
- Anerkennungsformular MA Unternehmenskommunikation
Bei der Anerkennung von Leistungen aus dem Auslandssemester können Sie beantragen, dass Ihre Leistungen ohne Übernahme der Noten anerkannt werden; die Beantragung ist nur ein Mal pro Studiengang möglich sowie auf einen Umfang von höchstens 15 Leistungspunkten bei Masterstudiengängen und einen Umfang von höchstens 30 Leistungspunkten bei Bachelorstudiengängen beschränkt. Sie muss grundsätzlich für sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen der Auslandsphase erbracht wurden, erfolgen. Sofern für ausländische Hochschulen geeignete ECTS-Einstufungstabellen vorliegen, erfolgt die Notenumrechnung an Hand dieser Tabellen. Liegen keine geeigneten ECTS-Einstufungstabellen vor, erfolgt die Notenumrechnung in der Regel anhand der modifizierten Bayerischen Formel.
FAQ nach dem Auslandsaufenthalt
Bitte schicken Sie das Dokument an die Abteilung Internationales!