Ein wichtiger Bestandteil eines Auslandssemesters ist das sogenannte Online Learning Agreement, also eine Übereinkunft zwischen Ihrer Heimatuniversität (der Johannes-Gutenberg Universität) und Ihrer Gastuniversität. Darin wird vereinbart, welche Kurse aus Ihrem Auslandssemester Ihnen für Ihr Studium hier an Ihrer Heimatuniversität anerkannt werden können.
Voraussetzungen
Bevor Sie den Abschluss eines Online Learning Agreements angehen, sollten Sie jedoch die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Am Institut für Publizistik gibt es jedes Jahr rechtzeitig vor der Bewerbungsfrist eine Infoveranstaltung, zu der Sie per Mail eingeladen werden. Dort erhalten Sie alle Infor rund um den Bewerbungsprozess.
- Darüber hinaus finden Sie auch viele relevante Informationen hier.
- Eine weitere zentrale Informationsquelle ist die Abteilung Internationales.
OLA für Erasmus+ und Free Mover
Wenn Sie an einem Erasmus+ Programm teilnehmen, erfolgt der Abschluss des Online Learning Agreements über das Onlineportal der Abteilung Internationales (für Studierende mit JGU-Mail). Zugriff auf das Formular für das Online Learning Agreement haben Sie in dem Portal, über das Sie sich für Ihren Erasmus+ Studienaufenthalt registriert haben. Benutzen Sie bitte Ihre JGU-Anmeldedaten beim Log-in.
Wenn Sie als „Free Mover“ ins Ausland gehen, dann können Sie dieses Portal nicht nutzen. In diesem Fall werden die Absprachen, die im Online Learning Agreement festgehalten werden, einfach schriftlich (per E-Mail) dokumentiert. Der im Folgenden beschriebene Ablauf ist identisch, der Schritt 5 „Ausfüllen des Online Learning Agreements“ ist jedoch für „Free Mover“ nicht relevant.
Zuständigkeiten und Fristen
Für das Abschließen des Online Learning Agreements ist die Erasmus+ Fachkoordinatorin Dr. Charlotte Löb zuständig. Nutzen Sie zur Absprache des Online Learning Agreements bitte ausschließlich die angegebene Funktionsadresse! Den Zeitpunkt, wann Sie das von allen Parteien genehmigte Online Learning Agreement bei Ihrer Gastuniversität einreichen müssen, erfahren Sie von der Gastuniversität. Am Institut für Publizistik gibt es keine feste Frist zur Abstimmung des Learning Agreements. Bitte kontaktieren Sie Frau Dr. Charlotte Löb rechtzeitig und planen Sie die maximale Bearbeitungszeit von zwei Wochen ein.
Wenn sich nachträglich am vereinbarten Online Learning Agreement Änderungen ergeben, kontaktieren Sie ebenfalls die Erasmus+ Fachkoordinatorin.
Wichtig: Wenn Sie eigenständig und ohne Rücksprache Kurse belegen, kann es sein, dass eine Anerkennung nicht möglich ist! Vermeiden Sie das indem Sie die Änderungen vorher absprechen.
Das Vorgehen in fünf Schritten
Bitte recherchieren Sie zunächst selbstständig das Kursangebot Ihrer Gastuniversität in dem für Sie relevanten Semester.
- Welche Kurse werden für Ihr Studienfach angeboten und sind für Austauschstudierende geöffnet (und in einer Sprache, die Sie verstehen)?
- In manchen Fällen werden auch passende Kurse in benachbarten Disziplinen angeboten (bspw. Soziologie, Psychologie, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, etc.). Informieren Sie sich daher auch über das Angebot in diesen Fächern.
Wenn Sie im Master studieren, lohnt es sich immer, auch das Angebot für BA-Studierende durchzugehen. Es ist auch möglich, sich Bachelorkurse für das Masterstudium anerkennen zu lassen, wenn das Kursangebot im Master beschränkt ist.
Grundsätzlich empfehlen wir Bachelorstudierenden ein Auslandssemester frühestens nach dem vierten Semester und Masterstudierenden ein Auslandssemester frühestens nach dem dritten Semester zu planen. Sollten Sie sich entscheiden, früher ein Auslandssemester zu absolvieren, müssen Sie damit rechnen, dass sich Ihre Studienzeit mindestens um ein Jahr verlängert.
Achtung!
Sie können nicht jeden Kurs Ihres Studiums durch einen Kurs aus dem Auslandssemester ersetzen. Eine Liste der Kurse, die Sie nicht durch Leistungen im Ausland ersetzen können, finden Sie hier.
- Es kann sinnvoll sein, Kurse früheren Semester in das Auslandssemester zu „schieben“, d.h. Sie absolvieren nicht alle Kurse, die für das Semester vor ihrem Auslandaufenthalt vorgesehen sind und ersetzen diese mit Kursen, die Sie an Ihrer Gastuniversität belegen
Beachten Sie bitte bei Ihren Planungen rund um Ihren Auslandaufenthalt grundsätzlich die Tatsache, dass alle Veranstaltungen am Institut jeweils immer nur im Winter- oder Sommersemester angeboten werden.
Schritt 3: Machen Sie sich einen PlanBitte Button klicken, um Inhalt zu erweitern bzw. zu reduzieren
- Jetzt wählen Sie aus dem Angebot der Gastuniversität Kurse aus, die einen inhaltlichen Bezug zu den Kursinhalten des Kurses am Institutu für Publizistik aufweisen und die Sie interessieren. Wählen Sie im Idealfall erst einmal mehrere Auslandskurse pro Kurs aus.
- Bereiten Sie diese Information nachvollziehbar und verständlich auf, bspw.:
Das Seminar „Public Affairs“ möchte ich ersetzen durch das Seminar “XY“ (Link zur Kursbeschreibung) oder das Seminar „XZ“ (Link zur Kursbeschreibung). Meine Priorität wäre Seminar „XY“. - Hinweis: An vielen ausländischen Universitäten beinhalten kommunikationswissenschaftliche Studiengänge auch praktische Kurse wie „Videoschnitt“, „Pressemeldungen schreiben“ o.ä. Solche Kurse können prinzipiell nicht für inhaltliche Kurse anerkannt werden! Das bedeutet nicht, dass Sie diese nicht trotzdem belegen können, es ist nur keine Anerkennung möglich. Einzige Ausnahme stellt die Zusatzqualifikation im B.A. Publizistik aus Modul 9 dar, hierfür können auch praktische Kurse anerkannt werden.
Fügen Sie Ihrer Nachricht folgende Informationen bei:
- Ihren Namen, Ihren Studiengang (!), Ihre Matrikelnummer
- das Semester, in dem Sie ins Ausland gehen möchten
- Ihr aktuelles Fachsemester und die Information, ob Sie nach Studienverlaufsplan studiert haben und welche Leistungen Ihnen ggf. noch fehlen
- den Plan aus Schritt 3
Sie erhalten dann eine Einschätzung Ihrer Auswahl. Basierend auf dieser Einschätzung tragen Sie bitte im Onlineportal der Abteilung Internationales unter dem Abschnitt „Lernvereinbarungen“ das Formular zum Online Learning Agreement aus. Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise zum Ausfüllen des Learning Agreements:
- Die Erasmus+ Fachkoordinatorin kann nur Anerkennungszusagen für die Studiengänge der Publizistik aussprechen. Das sind:
- B.A. Publizistik (Kernfach und Beifach
- M.A. Digitale Kommunikationsforschung
- M.A. Medienmanagement;
- M.A. Strategische Kommunikation
- M.A. Kommunikation – alle Schwerpunkte
- Sollten Sie Leistungen für Ihr Beifach (oder anderes Kernfach) im Ausland erbringen wollen, wenden Sie sich bitte an den*die Ansprechpartner*in des betroffenen Fachs.
- Sie müssen nur ein Online Learning Agreement anlegen, indem Sie dann alle Kurse eintragen (also auch die für das Beifach/anderes Kernfach). Bitte schicken Sie der Erasmus+ Fachkoordinatorin in diesem Fall die E-Mail mit der Anerkennungsabsprache zu Ihrer Kurswahl im Beifach/anderes Kernfach.
- Für Free Mover: Anstelle des Online Learning Agreements tritt für Free Mover die schriftliche Anerkennungsabsprache per E-Mail. Nach Rücksprache mit der Erasmus+ Fachkoordinatorin fassen Sie die Absprachen bitte in einer E-Mail zusammen und schicken diese an: erasmus.ifp@uni-mainz.de. Schritt 5 ist für Sie nicht mehr relevant.
Die nachfolgenden Hinweise beziehen sich ausschließlich auf inhaltliche Aspekte und Besonderheiten am Institut für Publizistik und muss nicht für andere Fächer gelten!
- Im Abschnitt Administrative Kontakte der Heimatinstitution geben Sie bitte als Ansprechpartnerin die Erasmus+ Fachkoordinatorin Dr. Charlotte Löb an.
Bitte geben Sie hier immer die Erasmus+ IfP-Emailadresse an! - Im Abschnitt Aufenthalt (empfangende) tragen Sie bitte alle Kurstitel der Auslandskurse ein, die Sie an der Gastuniversität belegen. Verwenden Sie pro Kurs einen eigenen Abschnitt. Sie können hier beliebig viele Abschnitte hinzufügen.
Tragen Sie hier alle Kurse ein, die Sie belegen werden! Auch die Kurse ein, für die keine Anerkennungsabsprachen getroffen wurden (bspw. Sprachkurse). Aus Ihrem OLA muss hervorgehen, dass Sie mind. 15 ECTS in dem Auslandssemester belegen werden. Alle zusätzlichen Kurse können Sie sich als zusätzliche Leistungen in Ihr Transcript of Records eintragen lassen.
- Im Abschnitt Heimat (Senden) tragen Sie bitte hier die JGU-Kurse ein, die Sie im Ausland ersetzen wollen und für die Sie eine Zustimmung von Frau Dr. Charlotte Löb erhalten haben. Verwenden Sie pro Kurs einen eigenen Abschnitt. Sie können hier beliebig viele Abschnitte hinzufügen.
Achtung: Dieser Abschnitt darf nicht leer bleiben! Es muss mindestens einen Eintrag geben. Sollten Sie sich keine Kurse aus dem Ausland für Ihr Studium anerkennen lassen wollen, dann tragen Sie hier bitte „Zusatzqualifikation“ ein.
- Wichtig: im Feld „Anerkennungsbedingungen“ tragen Sie bitte den Auslandskurs ein, durch den Sie den JGU-Kurs ersetzen möchten. Sollte es keine Kurse geben, die Sie ersetzen möchten tragen Sie hier bitte „wird als zusätzliche Leistung in das ToR eingetragen“ ein.
- Anschließend genehmigen Sie bitte das OLA. Wenn Sie die Kontaktdaten wie oben beschrieben korrekt eingetragen haben, dann wird Frau Dr. Löb automatisch über den Abschluss des OLA von Ihnen informiert. Sollte es keine Beanstandungen geben, genehmigt Frau Dr. Löb das OLA ebenfalls und es wird direkt an Ihre Gastuniversität weitergeleitet.
FAQ vor dem Auslandsaufenthalt
Wie viele Kurse wähle ich im Ausland?Bitte Button klicken, um Inhalt zu erweitern bzw. zu reduzieren
Für den Erhalt des Erasmus+ Studienstipendiums müssen Sie mindestens 15 ECTS pro Semester erwerben. Sollte die Partnerhochschule jedoch mehr ECTS verlangen, so muss Ihr Kursangebot in diesem Umfang gewählt werden. Wichtig ist dabei, dass Sie Kurse im Umfang von 15 (bzw. 30) ECTS belegen, aber nicht zwingend für Ihr Studium in Mainz anrechnen lassen müssen.
- Inhaltliche Passung: Ähneln die beschriebenen Kursinhalten dem Kurs, den Sie ersetzen wollen? Hier können Sie gerne großzügig sein, im Zweifel machen Sie mehrere Vorschläge. Die Erasmus+ Fachkoordinatorin kann Ihnen eine Einschätzung dazu geben
- „Kurs pro Kurs“: In der Regel gilt: Sie können sich einen Kurs, den Sie im Ausland belegt haben, nur für einen Kurs Ihres Studiums anerkennen lassen. Auch dann, wenn Sie für den Kurs im Ausland deutlich mehr ECTS-Punkte erhalten als für den Kurs an der Heimatuniversität
- Nicht ersetzbare Studieninhalte: Sie können nicht jede Veranstaltung Ihres Studiums mit einem Auslandskurs ersetzen. Eine Übersicht über die Kurse, die nicht ersetzt werden können, finden Sie hier.
Beachten Sie bitte bei Ihren Planungen rund um Ihren Auslandaufenthalt grundsätzlich die Tatsache, dass die meisten Veranstaltungen immer nur im Winter- oder Sommersemester angeboten werden!
Sollte der Kurskatalog der Gastuniversität bis dahin noch nicht verfügbar sein: Schauen Sie sich entweder die Kurskataloge der vergangenen Semester an oder wenden Sie sich an den Erasmus+ Koordinator*in der Gastuniversität.
Wenn Sie sich Kurse aus dem Ausland für Ihr Beifach anerkennen lassen möchten, müssen Sie dies mit dem Studienbüro Ihres Beifachs abstimmen. Diese Absprache wird dann auch im Learning Agreement dokumentiert. Dazu tragen Sie die abgesprochene Anerkennung analog zu den Kursen aus dem Kernfach in das OLA ein und schicken Sie der Erasmus+ FachkoordinatorIn Ihres Kernfachs die Absprache für Ihr Beifach per Mail zu. Es ist nicht notwendig ein zweites OLA für das Beifach anzulegen!