Noch Fragen offen? Bitte wenden Sie sich an...
... Ihre ERASMUS-Fachkoordinatorin Dr. Charlotte Löb, wenn Sie spezielle Frage zu Ihrem Auslandsaufenthalt haben, deren Antwort Sie nicht auf der Homepage finden.
Sollten Sie für ein Auslandssemester nominiert sein, erhalten sie die Informationen, die Sie für Ihren Auslandsaufenthalt benötigen, rechtzeitig per E-Mail von Ihrer Fachkoordinatorin. Häufig lohnt ein Blick in diese Informationsmails!
Bitte wenden Sie sich mit folgenden Anliegen an …
… das Studienbüro Publizistik:
- Abschluss eines Online Learning Agreements vor dem Auslandsaufenthalt
- Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland/ToR Sending als Nachweis gegenüber ERASMUS+ nach dem Auslandsaufenthalt
… die Abteilung Internationales:
- Zugang zur Plattform MoveOn (dort wird auch das Online Learning Agreement angelegt und genehmigt)
- Allgemeine Informationen zur Planung & zum Ablauf eines Auslandsstudiums/-praktikums
- Finanzierungsmöglichkeiten: ERASMUS+Stipendium und Sonderzuschüsse (Beratung & Beantragung)
- Informationen zu weiteren Austauschprogrammen
… den Studierendenservice:
- Einschreibung & Rückmeldung
- Immatrikulations-/Studienbescheinigungen
- Semesterbeitrag & Studienkonten
- Urlaubssemester (Beratung, Beantragung)
… das Prüfungsamt des FB 02:
- Leistungsübersichten (Transcript of Records)
- Fragen zu Prüfungsanmeldungen und Wiederholungsprüfungen
FAQ Bewerbung auf einen ERASMUS+ Platz
Das ERASMUS+ Angebot des IfP richtet sich in erster Linie an Bachelorstudierende mit dem Kernfach Publizistik und Studierende im Master Kommunikation (alle Schwerpunkte), die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein Semester ihres Studiums abgeschlossen haben. Bewerbungen von Bachelorstudierende mit dem Beifach Publizistik werden nachrangig berücksichtigt. Bewerbungen von Studierenden anderer Fächer werden nicht berücksichtigt.
Prinzipiell sind Bewerbungen im Bachelor ab dem zweiten Semester und im Master ab dem ersten Semester möglich. Grundsätzlich empfehlen wir im Master und im Bachelor ein Auslandssemester frühestens nach dem 3. Semester zu planen. Sie können nicht jeden Kurs Ihres Studiums mit einem Kurs aus dem Auslandssemester ersetzen. So gibt es bspw. in den Masterschwerpunkten zweisemestrige Lehrveranstaltungen, die auch unbedingt in aufeinanderfolgenden Semestern besucht werden müssen. Im Bachelor Publizistik können die empirischen Methoden-Hauptseminare in der Regel nicht durch Kurse an der Gastuniversität ersetzt werden. Sollten Sie sich entscheiden, vor Abschluss des 3. Semesters ein Auslandssemester zu absolvieren, müssen Sie damit rechnen, dass sich Ihre Studienzeit um mind. ein Jahr verlängert.
Um einer möglichst großen Zahl von Studierenden einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen, vergibt das Institut für Publizistik in der Regel Stipendien für sechs Monate. Ausnahmen sind dann möglich, wenn die zur Verfügung stehenden Plätze nicht ausgeschöpft werden.
Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase (Bachelor, Master, Doktorat) bis zu zwölf Monate Erasmus-Förderung erhalten, egal, ob sie ein Auslandsstudium oder ein Auslandspraktikum durchführen. Für einzügige Studiengänge (zum Beispiel Staatsexamen) können Sie bis zu 24 Monate gefördert werden.
Hier finden sie eine übersichtliche Auflistung unserer Partnerinstitute.
Voraussetzung für einen ERASMUS+ Platz sind in erster Linie gute Studienleistungen, ausreichende Kenntnisse der Sprache des Gastlandes und mindestens zwei Semester Studium am IfP bzw. einen Bachelorabschluss. Bewerbungen sind im Bachelor ab dem zweiten Semester und im Master ab dem ersten Semester möglich.
Die Bewerbungsphase für das gesamte nächste akademische Jahr (Wintersemester und Sommersemester) ist in der Regel ein Jahr vor dem akademischen Jahr Mitte November bis ca. Ende Dezember. Die genauen Fristen werden auf unserer Seite veröffentlicht.
Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Bewerbungsportal. Während der Bewerbungsphase (Nov/Dez) finden Sie den Link auf dieser Seite. Für eine erfolgreiche Bewerbung füllen Sie das Online-Bewerbungsformular vollständig aus und schicken eine E-Mail mit den geforderten Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist an: erasmus.ifp@uni-mainz.de.
Bitte beachten Sie: Es wird die Leistungsübersicht und der Sprachnachweis zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung für die Note bzw. das Sprachniveau berücksichtigt. Sollte sich Ihr Schnitt bzw. das Sprachniveau nach Ihrer Bewerbung durch zusätzliche Noten oder Kurse noch einmal verändern, ist eine Aktualisierung nicht mehr möglich. Eine Ausnahme machen wir bei Studierenden, die im aktuellen Semester einen Sprachkurs belegen, mit dem sie bis zum Ende des aktuellen Semesters das B1-Niveau nachweisen können. Bei der Auswahl ziehen wir jedoch solche Bewerber vor, die bereits bei der Bewerbung das B1-Niveau nachweisen konnten.
Bitte beachten Sie: Es wird die Leistungsübersicht und der Sprachnachweis zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung für die Note bzw. das Sprachniveau berücksichtigt. Sollte sich Ihr Schnitt bzw. das Sprachniveau nach Ihrer Bewerbung durch zusätzliche Noten oder Kurse noch einmal verändern, ist eine Aktualisierung nicht mehr möglich. Eine Ausnahme machen wir bei Studierenden, die im aktuellen Semester einen Sprachkurs belegen, mit dem sie bis zum Ende des aktuellen Semesters das B1-Niveau nachweisen können. Bei der Auswahl ziehen wir jedoch solche Bewerber vor, die bereits bei der Bewerbung das B1-Niveau nachweisen konnten.
Sie sollten die Unterrichtssprache (also in einigen Fällen nicht die Landessprache, sondern Englisch) zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens auf B1-Niveau beherrschen!
Beachten Sie bitte: Wenn in der Übersichtstabelle der Partnerinstitute "englischsprachige Kurse" steht, dann ist die Unterrichtssprache englisch. Steht dort "auch englischsprachige Kurse" ist das Sprachniveau trotzdem in der Landessprache verlangt. Für welches Sprachniveau welche Nachweise akzeptiert werden, kann hier entnommen werden.
Ausnahme: Sollten Sie zu Zeitpunkt Ihrer Bewerbung einen Sprachkurs belegen, mit dem sie bis zum Ende des aktuellen Semesters das B1-Niveau nachweisen können, akzeptieren wie Ihre Bewerbung auch wenn das geforderte Sprachniveau noch nicht vorliegt. Bei der Auswahl ziehen wir jedoch solche Bewerber vor, die bereits bei der Bewerbung das B1-Niveau nachweisen konnten.
Beachten Sie bitte: Wenn in der Übersichtstabelle der Partnerinstitute "englischsprachige Kurse" steht, dann ist die Unterrichtssprache englisch. Steht dort "auch englischsprachige Kurse" ist das Sprachniveau trotzdem in der Landessprache verlangt. Für welches Sprachniveau welche Nachweise akzeptiert werden, kann hier entnommen werden.
Ausnahme: Sollten Sie zu Zeitpunkt Ihrer Bewerbung einen Sprachkurs belegen, mit dem sie bis zum Ende des aktuellen Semesters das B1-Niveau nachweisen können, akzeptieren wie Ihre Bewerbung auch wenn das geforderte Sprachniveau noch nicht vorliegt. Bei der Auswahl ziehen wir jedoch solche Bewerber vor, die bereits bei der Bewerbung das B1-Niveau nachweisen konnten.
Wenn Sie den Platz angenommen haben nominieren wir Sie an unseren Partnerinstituten. In vielen Fällen erhalten Sie dann von diesen die nötigen Einschreibeformulare, falls nicht müssen Sie sich eigenständig darum kümmern. Gleichzeitig unterzeichnen Sie zusammen mit der ERASMUS+-Koordinatorin den Stipendienvergabebogen. Dieser geht an die Abteilung Internationales, die Sie wiederum mit Informationsmaterial ausstattet.
Wie gut die Chancen stehen, hängt immer mit der Anzahl der Bewerbungen und Ihren Studiennoten zusammen. Zudem sind manche Partneruniversitäten beliebter als andere, weswegen wir keine pauschale Auskunft über die Wahrscheinlichkeit geben können, einen Platz zu bekommen. Sofern am Ende des Verfahrens Restplätze übrig sind, schlagen wir diese aktiv Bewerber*innen vor, die an keiner ihrer Wunschuniversitäten einen Platz erhalten haben.
Nein, das ist nicht möglich. Das betrifft allerdings nur die Université de Paris-Val de Marne.
Grundsätzlich ja. Allerdings können Sie dann im Ausland auch nur Bachelor- und keine Masterkurse belegen. Sofern dies trotzdem in Ihre Studienplanung passt, können Sie sich als Master auch auf Bachelorplätze bewerben.
Grundsätzlich ja. Allerdings werden Kernfachstudierende immer vorgezogen. Realistische Chancen hat man also nur bei einer Bewerbung auf die weniger begehrten Plätze.
Auch Modulklausuren können durch von Ihnen besuchte Lehrveranstaltungen an den Gastuniversitäten ersetzt werden. Diese Anerkennungsabsprachen werden im Online Learning Areement festgehalten. Bitte lesen Sie sich die FAQs dazu durch. Das Vorziehen von Klausuren oder Kursbesuchen am IfP ist nicht möglich!
FAQ vor dem Auslandsaufenthalt
Wie viele Kurse wähle ich im Ausland?Bitte Button klicken, um Inhalt zu erweitern bzw. zu reduzieren
In der Europäischen Union setzt sich ein Vollzeitstudienjahr üblicherweise aus Ausbildungskomponenten zusammen, mit denen sich insgesamt 60 ECTS erzielen lassen. Die Anzahl der ECTS für Mobilitätsphasen, die kürzer sind als ein ganzes Studienjahr, sollten im Verhältnis ungefähr dieser Anzahl entsprechen, d.h. 1 Semester = 30 ECTS.
Für den Erhalt des ERASMUS+ Studienstipendiums müssen Sie mindestens 15 ECTS pro Semester erwerben. Sollte die Partnerhochschule jedoch mehr ECTS verlangen, so muss Ihr Kursangebot in diesem Umfang gewählt werden. Wichtig ist dabei, dass Sie Kurse im Umfang von 15 (bzw. 30) ECTS belegen, aber nicht zwingend für Ihr Studium in Mainz anrechnen lassen müssen.
Für den Erhalt des ERASMUS+ Studienstipendiums müssen Sie mindestens 15 ECTS pro Semester erwerben. Sollte die Partnerhochschule jedoch mehr ECTS verlangen, so muss Ihr Kursangebot in diesem Umfang gewählt werden. Wichtig ist dabei, dass Sie Kurse im Umfang von 15 (bzw. 30) ECTS belegen, aber nicht zwingend für Ihr Studium in Mainz anrechnen lassen müssen.
Sie können nicht jede Veranstaltung Ihres Studiums mit einem Auslandskurs ersetzen. Folgende Kurse können in der Regel nicht durch Auslandskurse ersetzt werden:
Bachelor Publizistik:
- Modul 3: Alle Veranstaltungen des Moduls
- Modul 4: HS Inhaltsanalyse
- Modul 6: HS Befragung
- Modul 8: HS Experiment
Master Kommunikation:
- KoMe: HS Aktuelle Forschungsfragen I & II (Modul 5)
- MM: S Medienwirtschaftliche Empirie und Praxis I & II (Modul 9); Wichtiger Hinweis: Die Übungen aus Modul 8 (Ü Medienproduktion, Ü Multimediaproduktion) sind charakteristisch für den Schwerpunkt Medienmanagement an der JGU. Um diese durch einen Kurs im Ausland zu ersetzen, muss daher eine gute inhaltliche Passung vorliegen.
- UK: OS Kommunikationsplanung (Modul 5); Empirisches Forschungsprojekt (Modul 9)
- Zudem ist es auch nicht sinnvoll, das Kolloquium durch einen Auslandskurs zu ersetzen. Die Kolloquien zur Masterarbeit werden jedes Semester angeboten und sollten in dem Semester belegt werden, in dem Sie Ihre Masterarbeit schreiben.
Beachten Sie bitte bei Ihren Planungen rund um Ihren Auslandaufenthalt grundsätzlich die Tatsache,
dass die meisten Veranstaltungen immer nur im Winter- oder Sommersemester angeboten werden!
dass die meisten Veranstaltungen immer nur im Winter- oder Sommersemester angeboten werden!
Ja, Bewerber*innen eines ERASMUS+-Stipendiums, die im Sommersemester ins Ausland gehen müssen ihr Online Learning Agreement bis spätestens zum 30.September abschließen. Bewerber*innen, die im Wintersemester ind Asland gehen, müssen ihr Online Learning Agreement spätestens vier Wochen vor Beginn des Auslandssemesters abschließen. Bitte planen Sie dabei auch die Bearbeitungszeit (1-2 Wochen) durch das Studienbüro ein!
Sollte der Kurskatalog der Gastuniversität bis dahin noch nicht verfügbar sein: Schauen Sie sich entweder die Kurskataloge der vergangenen Semester an oder wenden Sie sich an den ERASMUS+-Koordinator*in der Gastuniversität.
Sollte der Kurskatalog der Gastuniversität bis dahin noch nicht verfügbar sein: Schauen Sie sich entweder die Kurskataloge der vergangenen Semester an oder wenden Sie sich an den ERASMUS+-Koordinator*in der Gastuniversität.
Diese Information müssen Sie auf der Seite der Gastuniversität eigentständig recherchieren. An vielen Gastuniversitäten gibt es ERASMUS+Büros, die Sie gerne an die richtigen Ansprechpartner*innen verweisen.
In der Regel sind Sie als ERASMUS+ Stipendiat*in nicht an die Kurse Ihres Studienfachs gebunden und können auch Kurse anderer Fächer belegen. Das Studienangebot gestaltet die Partneruniversität, ohne Rücksprache mit uns und wir haben auch keinen Einfluss darauf. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gastuniversität, ob Sie Kurse anderer Fächer belegen können.
Wenn Sie sich Kurse für Ihr Beifach anerkennen lassen möchten, müssen Sie dies mit dem Studienbüro Ihres Beifachs abstimmen und im Learning Agreement dokumentieren.
Während des gesamten Erasmus+ Auslandsstudiums müssen Sie weiterhin an der JGU immatrikuliert bleiben, d.h. Sie müssen sich jedes Semester durch fristgerechte Überweisung des Semesterbeitrags rückmelden. Nachdem Sie sich zurückgemeldet haben, können Sie sich für die Dauer des Auslandsaufenthalts in bestimmten Fällen (wie bspw. einem Auslandsaufenthalt) beurlauben lassen. Wenn Sie beurlaubt sind, sind Sie immer noch an der JGU immatrikuliert. Allgemeine Informationen zur Beurlaubung finden Sie hier. Bitte prüfen Sie, ob eine Beurlaubung in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Sie benötigen im Ausland einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Je nach Art Ihrer inländischen Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) und der Dauer Ihres Aufenthaltes sollten bzw. müssen Sie sich zusätzlich privat versichern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Viele Dozierende werden Ihnen die Möglichkeit bieten, Hausarbeiten eher abzugeben oder mündliche Prüfungen vor Ihrer Abreise abzulegen. Bitte sprechen Sie Ihre Dozierenden direkt in der ersten Sitzung darauf an. Die Dozierenden sind allerdings nicht verpflichtet, Ihnen Sonderkonditionen zu gewähren.
FAQ während des Auslandsaufenthalts
Solgange Sie sich die neuen Kurse nicht für Ihr Studium an der JGU anerkennen lassen möchten, können Sie das direkt mit der Gastuniversität klären und sich für die gewünschten Kurse anmelden.
Wenn von der neuen Kurswahl auch Kurse betroffen sind, die Sie sich für Studienleistungen an der JGU anerkennen lassen möchten, dann geht das nur wenn Sie (a) keinen Platz in dem ursprünglich ausgewählten Kurs erhalten haben, (b) der Kurs nicht angeboten wird, oder (c) es Überschneidungen mit anderen bereits im Online Learning Agreement festgehaltenen Kursen gibt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre/n Ansprechpartner*in im Studienbüro für Publizistik: studienbuero-publizistik@uni-mainz.de
Bitte recherchieren Sie das Kursangebot Ihrer Gastuniversität. Gibt es einen anderen passenden Kurs, den Sie stattdessen belegen könnten? Kontaktieren Sie Ihre/n Ansprechpartner*in im Studienbüro für Publizistik, erläutern Sie Ihre Situation und schicken Sie ihm/ihr den neuen Vorschlag.
Bitte recherchieren Sie das Kursangebot Ihrer Gastuniversität. Gibt es einen anderen passenden Kurs, den Sie stattdessen belegen könnten? Kontaktieren Sie Ihre/n Ansprechpartner*in im Studienbüro für Publizistik, erläutern Sie Ihre Situation und schicken Sie ihm/ihr den neuen Vorschlag.
Bitte recherchieren Sie das Kursangebot Ihrer Gastuniversität. Gibt es einen anderen passenden Kurs, den Sie stattdessen belegen könnten? Kontaktieren Sie Ihre/n Ansprechpartner*in im Studienbüro für Publizistik, erläutern Sie Ihre Situation und schicken Sie ihm/ihr den neuen Vorschlag.
Bitte recherchieren Sie das Kursangebot Ihrer Gastuniversität. Gibt es einen anderen passenden Kurs, den Sie stattdessen belegen könnten? Kontaktieren Sie Ihre/n Ansprechpartner*in im Studienbüro für Publizistik, erläutern Sie Ihre Situation und schicken Sie ihm/ihr den neuen Vorschlag.
Nein. Für die Kurse, für die Sie eine Anerkennung vereinbart haben (im Online Learning Agreement), brauchen Sie sich an der JGU nicht anmelden, da Sie diese ja im Ausland belegen.
Wichtig: Sie dürfen sich auch auf keinen Fall für die Prüfungen der betroffenen Kurse hier an der JGU anmelden! Damit wäre nämlich eine Anerkennung der ausländischen Kurse nicht mehr möglich.
Wichtig: Sie dürfen sich auch auf keinen Fall für die Prüfungen der betroffenen Kurse hier an der JGU anmelden! Damit wäre nämlich eine Anerkennung der ausländischen Kurse nicht mehr möglich.
FAQ nach dem Auslandsaufenthalt
Im Infokasten oben finden Sie unter dem Reiter "2) Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen" das Anerkennungsformular. Füllen Sie das für Sie passende Formular aus und schicken Sie es zusammen mit Ihrem Transcript of Records der Gastuniversität an Ihre/n Ansprechpartner*in im Studienbüro für Publizistik. Diese/r führt die Anerkennung gemäß dem Online Learning Agreeement durch und leitet die Anerkennung direkt an das Prüfungsamt weiter.
Das Transcript of Records der Sending Institution ist der Nachweis, dass Ihnen die im Online Learning Agreement vereinbarten Studienleistungen an der JGU anerkannt wurden. Diesen Nachweis schickt Ihnen Ihr/e Ansprechpartner*in im Studienbüro für Publizistik zu, nachdem die Anerkennung durchgeführt wurde.
Ja, Sie müssen sich trotzdem melden, sonst erhalten Sie kein "Transcript of Records der Sending Institution". Die Kurse, die Sie sich nicht für Ihr reguläres Studium anerkennen lassen können/wollen, werden als Zusatzleistungen in Ihr Diploma Supplement eingetragen. Das Vorgehen ist das gleiche, wie bei der Anerkennung von Kursen aus dem Auslandsstudium.
Sie erhalten nach Ende Ihres Aufenthaltes von der EU automatisch per E-Mail eine Aufforderung zum Ausfüllen eines Online Survey. Hier werden Sie zu Ihren Erfahrungen während Ihres Auslandsaufenthaltens befragt. Das Ausfüllen dauert ca. 15 Minuten und ist Pflicht für den Erhalt des ERASMUS+ Stipendiums!
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