Ansprechpartner*innen und Links

Noch Fragen offen? Bitte wenden Sie sich an...

... Ihre Erasmus+ Fachkoordinatorin Dr. Charlotte Löb, wenn Sie spezielle Frage zu Ihrem Auslandsaufenthalt haben, deren Antwort Sie nicht auf der Homepage finden.
Sollten Sie für ein Auslandssemester nominiert sein, erhalten sie die Informationen, die Sie für Ihren Auslandsaufenthalt benötigen, rechtzeitig per E-Mail von Ihrer Fachkoordinatorin. Häufig lohnt ein Blick in diese Informationsmails!

Bitte wenden Sie sich mit folgenden Anliegen an …

… die Erasmus+ Fachkoordinatorin Dr. Charlotte Löb:
  • Fragen zum Bewerbungsprozess
  • Ausstellung von Sprachzertifikaten für die Gastuniversität
  • Abschluss eines Online Learning Agreements vor dem Auslandsaufenthalt
  • Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland/ToR Sending als Nachweis gegenüber Erasmus+ nach dem Auslandsaufenthalt
  • Zugang zur Plattform MoveOn (dort wird auch das Online Learning Agreement angelegt und genehmigt)
  • Allgemeine Informationen zur Planung & zum Ablauf eines Auslandsstudiums/-praktikums
  • Finanzierungsmöglichkeiten: Erasmus+ Stipendium und Sonderzuschüsse (Beratung & Beantragung)
  • Informationen zu weiteren Austauschprogrammen
  • Einschreibung & Rückmeldung
  • Immatrikulations-/Studienbescheinigungen
  • Semesterbeitrag & Studienkonten
  • Urlaubssemester (Beratung, Beantragung)
… das Prüfungsamt des FB 02:
  • Leistungsübersichten (Transcript of Records)
  • Fragen zu Prüfungsanmeldungen und  Wiederholungsprüfungen

FAQ Bewerbung auf einen Erasmus+ Platz

FAQ vor dem Auslandsaufenthalt

FAQ während des Auslandsaufenthalts

FAQ nach dem Auslandsaufenthalt

Im Infokasten oben finden Sie unter dem Reiter "2) Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen" das Anerkennungsformular. Füllen Sie das für Sie passende Formular aus und schicken Sie es zusammen mit Ihrem Transcript of Records der Gastuniversität an Ihre Erasmus+ Fachkoordinatorin. Sie führt die Anerkennung gemäß dem Online Learning Agreeement durch und leitet die Anerkennung direkt an das Prüfungsamt weiter.
Zu Beginn Ihres Aufenthaltes müssen Sie sich das sogenannte "Certificate of Arrival"/Anreisebestätigung unterzeichnen lassen und kurz vor Ihrer Abreise das "Certificate of Departure"/Abreisebestätigung. Auf Basis der dort dokumentierten An-/Abreisezeiten wird Ihr Erasmus+ Stipendium berechnet.
Bitte schicken Sie das Dokument an die Abteilung Internationales!
Das Transcript of Records der Sending Institution ist der Nachweis, dass Ihnen die im Online Learning Agreement vereinbarten Studienleistungen an der JGU anerkannt wurden. Diesen Nachweis schickt Ihnen die Erasmus+ Fachkoordinatorin zu, nachdem die Anerkennung durchgeführt wurde.
Ja, Sie müssen sich trotzdem melden, sonst erhalten Sie kein "Transcript of Records der Sending Institution". Die Kurse, die Sie sich nicht für Ihr reguläres Studium anerkennen lassen können/wollen, werden als Zusatzleistungen in Ihr Transcript of Records eingetragen. Das Vorgehen ist das gleiche, wie bei der Anerkennung von Kursen aus dem Auslandsstudium.
Sie erhalten nach Ende Ihres Aufenthaltes von der EU automatisch per E-Mail eine Aufforderung zum Ausfüllen eines Online Survey. Hier werden Sie zu Ihren Erfahrungen während Ihres Auslandsaufenthaltens befragt. Das Ausfüllen dauert ca. 15 Minuten und ist Pflicht für den Erhalt des Erasmus+ Stipendiums!