Sie können nicht jeden Kurs Ihres Studiums durch einen Kurs aus dem Auslandssemester ersetzen. Hier finden Sie die Kurse aufgelistet, die Sie nicht durch Leistungen im Ausland ersetzen können:
BA-Publizistik
- Modul 3: Alle Veranstaltungen des Moduls.
- Modul 4: HS Inhaltsanalyse: Inhalte öffentlicher Kommunikation
- Modul 6: HS Befragung: Mediennutzung & -effekte
- Modul 8: HS Experiment: Medienrezeption & -wirkung
MA-Studiengänge
- Modul 3: SE Forschungsprojekt Medien und Individuum I & II
- Modul 5: Alle Veranstaltungen des Moduls.
- Modul 6: Alle Veranstaltungen des Moduls.
- Modul 9: Kolloquium zur Vorbereitung der Masterarbeit
- Modul 3: OS Kommunikationskampagnen
- Modul 8: OS Empirisches Forschungsprojekt
- Modul 9: Kolloquium zur Masterarbeit
Auslaufende MA-Studiengänge
- Modul 5: HS Aktuelle Forschungsfragen I & II
- Modul 9: Alle Veranstaltungen des Moduls.
- Modul 10: Kolloquium zur Vorbereitung der Masterarbeit
- Modul 5: OS Kommunikationsplanung
- Modul 9: OS Empirisches Forschungsprojekt
- Modul 10: Kolloquium zur Masterarbeit
FAQ vor dem Auslandsaufenthalt
Wie viele Kurse wähle ich im Ausland?Bitte Button klicken, um Inhalt zu erweitern bzw. zu reduzieren
In der Europäischen Union setzt sich ein Vollzeitstudienjahr üblicherweise aus Ausbildungskomponenten zusammen, mit denen sich insgesamt 60 ECTS erzielen lassen. Die Anzahl der ECTS für Mobilitätsphasen, die kürzer sind als ein ganzes Studienjahr, sollten im Verhältnis ungefähr dieser Anzahl entsprechen, d.h. 1 Semester = 30 ECTS.
Für den Erhalt des Erasmus+ Studienstipendiums müssen Sie mindestens 15 ECTS pro Semester erwerben. Sollte die Partnerhochschule jedoch mehr ECTS verlangen, so muss Ihr Kursangebot in diesem Umfang gewählt werden. Wichtig ist dabei, dass Sie Kurse im Umfang von 15 (bzw. 30) ECTS belegen, aber nicht zwingend für Ihr Studium in Mainz anrechnen lassen müssen.
Für den Erhalt des Erasmus+ Studienstipendiums müssen Sie mindestens 15 ECTS pro Semester erwerben. Sollte die Partnerhochschule jedoch mehr ECTS verlangen, so muss Ihr Kursangebot in diesem Umfang gewählt werden. Wichtig ist dabei, dass Sie Kurse im Umfang von 15 (bzw. 30) ECTS belegen, aber nicht zwingend für Ihr Studium in Mainz anrechnen lassen müssen.
Achten Sie bei der Wahl der Kurse an der Gastuniversität auf folgende Punkte:
- Inhaltliche Passung: Ähneln die beschriebenen Kursinhalten dem Kurs, den Sie ersetzen wollen? Hier können Sie gerne großzügig sein, im Zweifel machen Sie mehrere Vorschläge. Die Erasmus+ Fachkoordinatorin kann Ihnen eine Einschätzung dazu geben
- „Kurs pro Kurs“: In der Regel gilt: Sie können sich einen Kurs, den Sie im Ausland belegt haben, nur für einen Kurs Ihres Studiums anerkennen lassen. Auch dann, wenn Sie für den Kurs im Ausland deutlich mehr ECTS-Punkte erhalten als für den Kurs an der Heimatuniversität
- Nicht ersetzbare Studieninhalte: Sie können nicht jede Veranstaltung Ihres Studiums mit einem Auslandskurs ersetzen. Eine Übersicht über die Kurse, die nicht ersetzt werden können, finden Sie hier.
Beachten Sie bitte bei Ihren Planungen rund um Ihren Auslandaufenthalt grundsätzlich die Tatsache, dass die meisten Veranstaltungen immer nur im Winter- oder Sommersemester angeboten werden!
Ja, alle Bewerber*innen müssen ihr Online Learning Agreement spätestens vier Wochen vor Beginn des Auslandssemesters abschließen. Bitte planen Sie dabei auch die Bearbeitungszeit (1-2 Wochen) durch die Erasmus+ Koordinatorin ein!
Sollte der Kurskatalog der Gastuniversität bis dahin noch nicht verfügbar sein: Schauen Sie sich entweder die Kurskataloge der vergangenen Semester an oder wenden Sie sich an den Erasmus+ Koordinator*in der Gastuniversität.
Sollte der Kurskatalog der Gastuniversität bis dahin noch nicht verfügbar sein: Schauen Sie sich entweder die Kurskataloge der vergangenen Semester an oder wenden Sie sich an den Erasmus+ Koordinator*in der Gastuniversität.
Sollte der Kurskatalog der Gastuniversität bis dahin noch nicht verfügbar sein: Schauen Sie sich entweder die Kurskataloge der vergangenen Semester an oder wenden Sie sich an den Erasmus+ Koordinator*in der Gastuniversität.
Diese Information müssen Sie auf der Seite der Gastuniversität eigentständig recherchieren. An vielen Gastuniversitäten gibt es Erasmus+ Büros, die Sie gerne an die richtigen Ansprechpartner*innen verweisen.
Alle am Erasmus+ Programm teilnehmenden Institutionen haben einen Erasmus+ Code. Dieser dient der Identifikation der Institution und soll Verwechslungen vermeiden. Er setzt sich aus einem Länderkürzel, dem Stadtnamen (bei langen Städtenamen eine Abkürzung) und einer zweistelligen Nummer zusammen. Der Erasmus+ Coder der JGU lautet D MAINZ 01. Die Erasmus+ Codes der Partnerinstitute des IfP sind in der Übersicht der Partnerinstitute aufgelistet.
In der Regel sind Sie als Erasmus+ Stipendiat*in nicht an die Kurse Ihres Studienfachs gebunden und können auch Kurse anderer Fächer belegen. Das Studienangebot gestaltet die Partneruniversität, ohne Rücksprache mit uns und wir haben auch keinen Einfluss darauf. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gastuniversität, ob Sie Kurse anderer Fächer belegen können.
Wenn Sie sich Kurse aus dem Ausland für Ihr Beifach anerkennen lassen möchten, müssen Sie dies mit dem Studienbüro Ihres Beifachs abstimmen. Diese Absprache wird dann auch im Learning Agreement dokumentiert. Dazu tragen Sie die abgesprochene Anerkennung analog zu den Kursen aus dem Kernfach in das OLA ein und schicken Sie der Erasmus+ FachkoordinatorIn Ihres Kernfachs die Absprache für Ihr Beifach per Mail zu. Es ist nicht notwendig ein zweites OLA für das Beifach anzulegen!
Wenn Sie sich Kurse aus dem Ausland für Ihr Beifach anerkennen lassen möchten, müssen Sie dies mit dem Studienbüro Ihres Beifachs abstimmen. Diese Absprache wird dann auch im Learning Agreement dokumentiert. Dazu tragen Sie die abgesprochene Anerkennung analog zu den Kursen aus dem Kernfach in das OLA ein und schicken Sie der Erasmus+ FachkoordinatorIn Ihres Kernfachs die Absprache für Ihr Beifach per Mail zu. Es ist nicht notwendig ein zweites OLA für das Beifach anzulegen!
Während des gesamten Erasmus+ Auslandsstudiums müssen Sie weiterhin an der JGU immatrikuliert bleiben, d.h. Sie müssen sich jedes Semester durch fristgerechte Überweisung des Semesterbeitrags rückmelden. Nachdem Sie sich zurückgemeldet haben, können Sie sich für die Dauer des Auslandsaufenthalts in bestimmten Fällen (wie bspw. einem Auslandsaufenthalt) beurlauben lassen. Wenn Sie beurlaubt sind, sind Sie immer noch an der JGU immatrikuliert. Allgemeine Informationen zur Beurlaubung finden Sie hier. Bitte prüfen Sie, ob eine Beurlaubung in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Sie benötigen im Ausland einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Je nach Art Ihrer inländischen Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) und der Dauer Ihres Aufenthaltes sollten bzw. müssen Sie sich zusätzlich privat versichern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Viele Dozierende werden Ihnen die Möglichkeit bieten, Hausarbeiten eher abzugeben oder mündliche Prüfungen vor Ihrer Abreise abzulegen. Bitte sprechen Sie Ihre Dozierenden direkt in der ersten Sitzung darauf an. Die Dozierenden sind allerdings nicht verpflichtet, Ihnen Sonderkonditionen zu gewähren.