Prüfungen

Hier finden Sie die Prüfungsübersicht für das Sommersemester 2024. Dort steht, in welchem Modul in diesem Semester welche Prüfungen angeboten werden, wer die Prüferinnen und Prüfer sind, usw.

Das Prüfungsamt des Fachbereichs 02 ist für alle Arten von Prüfungen (Modul- und Abschlussprüfungen) zuständig. Es beantwortet Ihnen alle Fragen rund um Prüfungsanmeldung, Fristen und Termine, etc., hilft bei Problemen und hält auf seiner Homepage auch viele Informationen und Formulare für Sie bereit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Studienbüro Publizistik haben auf Ihre Prüfungen und Leistungen in Jogustine keinen Zugriff. Wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte direkt an das Prüfungsamt.

Prüfungsarten

Es gibt zwei Arten von Prüfungen: Studienleistungen und Modulabschlussprüfungen. In welchen Veranstaltungen welche Prüfung(sart) erbracht werden muss, können Sie den Modulplänen bzw. -handbüchern entnehmen.

Eine Studienleistung ist eine unbenotete Prüfung, die nicht in die Bachelor-Abschlussnote eingeht und lediglich bestanden werden muss. Die genaue Ausgestaltung bestimmt die bzw. der Lehrende und gibt diese zu Beginn des Semesters bekannt. Zu Studienleistungen sind Sie automatisch mit der Anmeldung zur Lehrveranstaltung angemeldet und müssen sich dazu nicht in der Prüfungsanmeldephase über Jogustine anmelden (anders als bei Modulabschlussprüfungen: siehe unten).Die Wiederholung einer Studienleistung ist an die Wiederholung der Lehrveranstaltung geknüpft: Wenn Sie eine Studienleistung nicht bestehen oder nicht absolvieren, müssen Sie den Kurs und die daran gekoppelte Studienleistung wiederholen. Dies ist nur dann möglich, wenn der Kurs wieder angeboten wird (i.d.R. ein Jahr später). Wenn Sie die Studienleistung bestehen, im Kurs aber zu oft gefehlt haben oder aus anderen Gründen nicht mehr als im Kurs aktiv geführt werden, müssen Sie ebenfalls Kurs und Studienleistung wiederholen.
Eine Modulabschlussprüfung ist die Abschlussprüfung in einem Modul, häufig eine Klausur oder eine Seminararbeit / ein Projektbericht. Die Modulabschlussprüfung wird benotet und geht ˗ gewichtet nach den Credits des Moduls ˗ in die Bachelor-Abschlussnote ein. An Modulabschlussprüfungen dürfen Sie nur teilnehmen, wenn Sie sich in der Prüfungsanmeldephase (ca. Januar im Winter- bzw. Juni im Sommersemester) in Jogustine explizit dafür angemeldet haben. Informationen zur Wiederholung von Modulabschlussprüfungen finden Sie unten.

Anmeldung bzw. Abmeldung/Rücktritt von Modulabschlussprüfungen

Für Modulabschlussprüfungen müssen Sie sich während der Prüfungsanmeldephase über Jogustine zur Prüfung anmelden (hierfür müssen Sie eine gültige TAN eingeben). Die Termine der Prüfungsanmeldephasen finden Sie auf den Info-Seiten von Jogustine. Wenn Sie sich von einer erstmals angemeldeten Prüfung eigenständig wieder abmelden wollen, können Sie dies ebenfalls nur in der Prüfungsanmeldephase erledigen. Danach ist ein Rücktritt nur in begründeten Ausnahmefällen (Krankheit etc.) möglich.

Hierzu müssen Sie die Attestvorlage des Prüfungsamts des Fachbereichs 02 verwenden. Je nach Art der Prüfung müssen Sie das Attest abgeben bei:

Studienleistungen/ Modulprüfungen Klausur/mdl. Prüfung:
Prüfungsamt

Hausarbeiten:
Dozent*in

Bachelor-/ Masterarbeit Prüfungsamt

Abgabe von Seminararbeiten

Es gibt am Institut für Publizistik einen einheitlichen Abgabetermin für Seminararbeiten, der auch in Jogustine hinterlegt ist und den Sie bei der Prüfungsanmeldung sehen, die Termine mit weiteren Hinweisen finden Sie in unserem Leitfaden für Seminararbeiten. Es gibt gelegentlich Lehrende, die aus bestimmten Gründen von den zentralen Terminen abweichen müssen. Bitte kontaktieren Sie daher in jedem Fall vor der Prüfungsanmeldung die Prüferin bzw. den Prüfer, bei der bzw. dem Sie Ihre Prüfung ablegen möchten, und erkundigen Sie sich nach dem konkreten Abgabetermin. Dies gilt vor allem für Wiederholungsprüfungen (siehe unten).

Eine Fristverlängerung ist nur in Härtefällen (z.B. Krankheit) möglich. Hierfür müssen Sie sich vor dem Abgabetermin bei Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer schriftlich per E-Mail melden. Bei Krankheit müssen Sie der Betreuerin oder dem Betreuer zudem vor dem Abgabetermin ein ärztliches Attest vorlegen (vorgeschriebene Attestvorlage des Prüfungsamts des Fachbereichs 02). Eine Fristverlängerung kann nur dann erfolgen, wenn der Grund dafür in der offiziellen Bearbeitungszeit der Seminararbeit liegt, wie sie die Prüfungsordnung vorschreibt. Das sind zwei Wochen im Bachelorstudiengang und vier Wochen im Masterstudiengang. Der Zeitraum, in dem Fristverlängerungen gewährt werden können, erstreckt sich also im Bachelor auf die letzten zwei Wochen vor dem Abgabetermin und im Master auf die vier Wochen davor. Die Bearbeitungszeit der Seminararbeit wird dann um die Anzahl der Tage verlängert, die Sie krankgeschrieben sind. In anderen Fällen (Todesfälle, Kinderbetreuung, etc.) liegt die Dauer der Verlängerung im Ermessen der Lehrenden.

Wiederholung von Modulabschlussprüfungen

Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, müssen Sie sich eigenständig erneut über Jogustine in der jeweiligen Prüfungsanmeldephase zur Prüfung anmelden (TAN-Eingabe). Achtung: Sie werden nicht "automatisch" durch das Prüfungsamt angemeldet! Eine Nichtanmeldung zur Wiederholungsprüfung bedeutet einen zweiten Fehlversuch. Bei Modulen, in denen Sie wählen können, in welchem Kurs Sie die Modulabschlussprüfung ablegen (siehe Modulplan /-handbuch), dürfen Sie die Wiederholungsprüfung nur in dem Kurs ablegen, für den Sie sich bei der erstmaligen Anmeldung zur Prüfung entschieden haben.

  • Im Falle von Seminararbeiten/ Projektberichten müssen Wiederholungsprüfungen laut Prüfungsordnung (§18, Absatz 4) innerhalb von sechs Monaten nach Nichtbestehen erfolgen. Das bedeutet, dass Sie sich in der nächstmöglichen Prüfungsanmeldephase zur Wiederholungsprüfung anmelden müssen! Wenn Sie also beispielsweise im Sommersemester eine Seminararbeit nicht bestehen, müssen Sie diese im darauffolgenden Wintersemester wiederholen.
  • Sie legen die Wiederholungsprüfung bei der bzw. dem Lehrenden ab, bei dem Sie den Kurs besucht haben. Ausnahme: Kurse von Lehrbeauftragten, die nur für ein Semester am IfP tätig sind. In diesen Fällen schreiben Sie die Arbeit im darauffolgenden Semester bei einer oder einem Lehrenden des Instituts. In Frage kommen i. d R. alle Lehrenden, die im Semester des Erstversuchs ebenfalls den Kurs angeboten haben. Diese Lehrenden betreuen Ihre Arbeit auch dann, wenn der- oder diejenige, bei dem bzw. der Sie den Kurs belegt haben, in dem Semester, in dem Sie die Arbeit schreiben, nicht verfügbar ist.
  • Nehmen Sie bitte rechtzeitig, also idealerweise zu Beginn des Semesters, in dem Sie die Wiederholungsprüfung ablegen müssen, Kontakt mit Ihrer Prüferin oder Ihrem Prüfer auf. Bitte erfragen Sie, ob es möglich ist, die Wiederholungsprüfung abzulegen und unter welchen Bedingungen - manchmal stehen Lehrende aus diversen Gründen dafür nicht zur Verfügung bzw. haben einen abweichenden Abgabetermin.
  • Sie dürfen bei Ihrer Wiederholungsprüfung die Seminararbeit nicht über dasselbe Thema wie bei Ihrem ersten Prüfungsversuch schreiben.
  • Eine Klausur können Sie nur dann wiederholen, wenn die Vorlesung und damit die Klausur zum nächsten Mal angeboten wird. Das passiert im jährlichen Rhythmus (Sommer- bzw. Wintersemester). Denken Sie daran, dass Sie sich in der nächstmöglichen Prüfungsanmeldephase zur Wiederholungsprüfung anmelden müssen!