Hier finden Sie die Prüfungsübersicht für das Wintersemester 2024/25. Dort steht, in welchem Modul in diesem Semester welche Prüfungen angeboten werden, wer die Prüferinnen und Prüfer sind, usw.
Das Prüfungsamt des Fachbereichs 02 ist für alle Arten von Prüfungen (Modul- und Abschlussprüfungen) zuständig. Es beantwortet Ihnen alle Fragen rund um Prüfungsanmeldung, Fristen und Termine, etc., hilft bei Problemen und hält auf seiner Homepage auch viele Informationen und Formulare für Sie bereit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Studienbüro Publizistik haben auf Ihre Prüfungen und Leistungen in Jogustine keinen Zugriff. Wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte direkt an das Prüfungsamt.

Prüfungsarten
Es gibt zwei Arten von Prüfungen: Studienleistungen und Modulabschlussprüfungen. In welchen Veranstaltungen welche Prüfung(sart) erbracht werden muss, können Sie den Modulplänen bzw. -handbüchern entnehmen.
Anmeldung bzw. Abmeldung/Rücktritt von Modulabschlussprüfungen
Für Modulabschlussprüfungen müssen Sie sich während der Prüfungsanmeldephase über Jogustine zur Prüfung anmelden (hierfür müssen Sie eine gültige TAN eingeben). Die Termine der Prüfungsanmeldephasen finden Sie auf den Info-Seiten von Jogustine. Wenn Sie sich von einer erstmals angemeldeten Prüfung eigenständig wieder abmelden wollen, können Sie dies ebenfalls nur in der Prüfungsanmeldephase erledigen. Danach ist ein Rücktritt nur in begründeten Ausnahmefällen (Krankheit etc.) möglich.
Hierzu müssen Sie die Attestvorlage des Prüfungsamts des Fachbereichs 02 verwenden. Je nach Art der Prüfung müssen Sie das Attest abgeben bei:
Studienleistungen/ Modulprüfungen | Klausur/mdl. Prüfung: Prüfungsamt Hausarbeiten: |
Bachelor-/ Masterarbeit | Prüfungsamt |
Abgabe von Seminararbeiten
Es gibt am Institut für Publizistik einen einheitlichen Abgabetermin für Seminararbeiten, der auch in Jogustine hinterlegt ist und den Sie bei der Prüfungsanmeldung sehen, die Termine mit weiteren Hinweisen finden Sie unter Seminararbeiten im Abschnitt "Abgabe". Es gibt gelegentlich Lehrende, die aus bestimmten Gründen von den zentralen Terminen abweichen müssen. Bitte kontaktieren Sie daher in jedem Fall vor der Prüfungsanmeldung die Prüferin bzw. den Prüfer, bei der bzw. dem Sie Ihre Prüfung ablegen möchten, und erkundigen Sie sich nach dem konkreten Abgabetermin. Dies gilt vor allem für Wiederholungsprüfungen (siehe unten).
Wiederholung von Modulabschlussprüfungen
Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, müssen Sie sich eigenständig erneut über Jogustine in der jeweiligen Prüfungsanmeldephase zur Prüfung anmelden (TAN-Eingabe). Achtung: Sie werden nicht "automatisch" durch das Prüfungsamt angemeldet! Eine Nichtanmeldung zur Wiederholungsprüfung bedeutet einen zweiten Fehlversuch. Bei Modulen, in denen Sie wählen können, in welchem Kurs Sie die Modulabschlussprüfung ablegen (siehe Modulplan /-handbuch), dürfen Sie die Wiederholungsprüfung nur in dem Kurs ablegen, für den Sie sich bei der erstmaligen Anmeldung zur Prüfung entschieden haben.
- Im Falle von Seminararbeiten/ Projektberichten müssen Wiederholungsprüfungen laut Prüfungsordnung (§18, Absatz 4) innerhalb von sechs Monaten nach Nichtbestehen erfolgen. Das bedeutet, dass Sie sich in der nächstmöglichen Prüfungsanmeldephase zur Wiederholungsprüfung anmelden müssen! Wenn Sie also beispielsweise im Sommersemester eine Seminararbeit nicht bestehen, müssen Sie diese im darauffolgenden Wintersemester wiederholen.
- Sie legen die Wiederholungsprüfung bei der bzw. dem Lehrenden ab, bei dem Sie den Kurs besucht haben. Ausnahme: Kurse von Lehrbeauftragten, die nur für ein Semester am IfP tätig sind. In diesen Fällen schreiben Sie die Arbeit im darauffolgenden Semester bei einer oder einem Lehrenden des Instituts. In Frage kommen i. d R. alle Lehrenden, die im Semester des Erstversuchs ebenfalls den Kurs angeboten haben. Diese Lehrenden betreuen Ihre Arbeit auch dann, wenn der- oder diejenige, bei dem bzw. der Sie den Kurs belegt haben, in dem Semester, in dem Sie die Arbeit schreiben, nicht verfügbar ist.
- Nehmen Sie bitte rechtzeitig, also idealerweise zu Beginn des Semesters, in dem Sie die Wiederholungsprüfung ablegen müssen, Kontakt mit Ihrer Prüferin oder Ihrem Prüfer auf. Bitte erfragen Sie, ob es möglich ist, die Wiederholungsprüfung abzulegen und unter welchen Bedingungen - manchmal stehen Lehrende aus diversen Gründen dafür nicht zur Verfügung bzw. haben einen abweichenden Abgabetermin.
- Sie dürfen bei Ihrer Wiederholungsprüfung die Seminararbeit nicht über dasselbe Thema wie bei Ihrem ersten Prüfungsversuch schreiben.
- Eine Klausur können Sie nur dann wiederholen, wenn die Vorlesung und damit die Klausur zum nächsten Mal angeboten wird. Das passiert im jährlichen Rhythmus (Sommer- bzw. Wintersemester). Denken Sie daran, dass Sie sich in der nächstmöglichen Prüfungsanmeldephase zur Wiederholungsprüfung anmelden müssen!