Vor dem Auslandsaufenthalt

Bevor Sie Ihr Auslandsstudium antreten können, müssen Sie an Ihrer Heimatuniversität einige organisatorische Dinge regeln. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Punkte, sowie Informationen zu den richtigen Ansprechpartner*innen.

Eines der wichtigsten Instrumente für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist das Learning Agreement. Für alle Studierenden, die ihren Auslandsaufenthalt im Rahmen des ERASMUS-Programms absolvieren, ist der Abschluss eines Learning Agreements verpflichtend. Seit dem Wintersemester 2021/2022 wird hierfür eine Online Learning Agreement abgeschlossen.

Im Online Learning Agreement wird vereinbart, welche Kurse im Ausland absolviert werden und für welche Kurse/Module diese angerechnet werden können. Dieses setzt voraus, dass Sie sich intensiv mit dem Kursangebot der Gastuniversität auseinandergesetzt haben und die Kurswahl mit Ihrem/Ihrer Ansprechpartner*in im Studienbüro besprochen haben. Das Online Learning Agreement muss vor Antritt des Auslandsaufenthalts von allen drei Parteien genehmigt werden (Studierenden, Heimatuniversität, Gastuniversität).

Die Abteilung Internationales muss Sie für diese Funktion erst freischalten. Das ERASMUS+ Büro der Abteilung Internatinales informiert Sie sobald dies geschehen ist. Sie erhalten dann ebenfalls weitere Informationen zum Umgang mit der Datenbank.

Alle Studierende müssen ihr Online Learning Agreement spätestens vier Wochen vor Beginn des Auslandssemesters abschließen. Bitte planen Sie dabei auch die Bearbeitungszeit durch die ERASMUS+ Fachkoordinatorin (bis zu 2 Wochen) ein. Die Heimatuniversität bestätigt durch ihre Genehmigung, dass die gewählten Kurse anrechenbar sind, und die Gastuniversität erklärt, dass der Studienplan voraussichtlich realisierbar ist. Bei allen fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Charlotte Löb am Institut für Publizistik.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des Online Learning Agreements finden Sie hier.

Das Grant Agreement ist der Zuwendungsvertrag, welcher zwischen Ihnen und der JGU für den Erhalt des Erasmus+ Teilstipendiums geschlossen wird. Darin sind neben vielen wichtigen Informationen zum Auslandsstudium auch die Details zu der genauen individuellen Stipendienhöhe enthalten und die Auszahlungsmodalitäten des Erasmus+ Teilstipendiums dargelegt.

Das Grant Agreement erhalten Sie kurz vor Ihrem Auslandsaufenthalt per Email von der Abteilung Internationales. Bitte lesen Sie das Grant Agreement inkl. aller Anhänge sorgfältig durch und unterzeichnen Sie es am Ende und senden Sie es zurück an das Erasmus+ Büro der Abteilung Internationales.

Wichtig: Reichen Sie unbedingt das Orginaldokument ein! Entweder senden Sie das Dokument per Post oder geben es im Studierenden Service Center der JGU ab. Scans/Faxe/Kopien werden nicht akzeptiert.


Ziel der Online-Sprach­unterstützung Online Language Support (OLS) ist es, Studierende beim Erwerb von Sprach­kenntnissen für die Erasmus-Auslands­aufenthalte zu unterstützen. Im Rahmen des OLS gibt es Sprachtests, die für alle mit Erasmus+ geförderten Studierenden verpflichtend sind. Danach können die Geförderten interaktive Online-Sprachkurse nutzen, um ihre Sprach­kenntnisse zu verbessern. Die Sprach­förderung steht aktuell für 24 Sprachen zur Verfügung.

Der Sprachtest muss von allen Geförderten vor Beginn des Aufenthalts absolviert werden. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Weitere Informationen erhalten Sie per Email von der Abteilung Internationales.

 


FAQ vor dem Auslandsaufenthalt