Eines der wichtigsten Instrumente für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist das Learning Agreement. Für alle Studierenden, die ihren Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus+-Programms absolvieren, ist der Abschluss eines Learning Agreements verpflichtend. Seit dem Wintersemester 2021/2022 wird hierfür eine Online Learning Agreement abgeschlossen.
Im Online Learning Agreement wird vereinbart, welche Kurse im Ausland absolviert werden und für welche Kurse/Module diese angerechnet werden können. Dieses setzt voraus, dass Sie sich intensiv mit dem Kursangebot der Gastuniversität auseinandergesetzt haben und die Kurswahl mit Ihrem/Ihrer Ansprechpartner*in im Studienbüro besprochen haben. Das Online Learning Agreement muss vor Antritt des Auslandsaufenthalts von allen drei Parteien genehmigt werden (Studierenden, Heimatuniversität, Gastuniversität).
Die Abteilung Internationales muss Sie für diese Funktion erst freischalten. Das Erasmus+ Büro der Abteilung Internationales informiert Sie sobald dies geschehen ist. Sie erhalten dann ebenfalls weitere Informationen zum Umgang mit der Datenbank.
Alle Studierende müssen ihr Online Learning Agreement spätestens vier Wochen vor Beginn des Auslandssemesters abschließen. Bitte planen Sie dabei auch die Bearbeitungszeit durch die Erasmus+ Fachkoordinatorin (bis zu 2 Wochen) ein. Die Heimatuniversität bestätigt durch ihre Genehmigung, dass die gewählten Kurse anrechenbar sind, und die Gastuniversität erklärt, dass der Studienplan voraussichtlich realisierbar ist. Bei allen fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Charlotte Löb am Institut für Publizistik.
Das Grant Agreement ist der Zuwendungsvertrag, welcher zwischen Ihnen und der JGU für den Erhalt des Erasmus+ Teilstipendiums geschlossen wird. Darin sind neben vielen wichtigen Informationen zum Auslandsstudium auch die Details zu der genauen individuellen Stipendienhöhe enthalten und die Auszahlungsmodalitäten des Erasmus+ Teilstipendiums dargelegt.
Das Grant Agreement erhalten Sie kurz vor Ihrem Auslandsaufenthalt per Email von der Abteilung Internationales. Bitte lesen Sie das Grant Agreement inkl. aller Anhänge sorgfältig durch und unterzeichnen Sie es am Ende und senden Sie es zurück an das Erasmus+ Büro der Abteilung Internationales.
Wichtig: Reichen Sie unbedingt das Orginaldokument ein! Entweder senden Sie das Dokument per Post oder geben es im Studierenden Service Center der JGU ab. Scans/Faxe/Kopien werden nicht akzeptiert.
Ziel der Online-Sprachunterstützung Online Language Support (OLS) ist es, Studierende beim Erwerb von Sprachkenntnissen für die Erasmus-Auslandsaufenthalte zu unterstützen. Im Rahmen des OLS gibt es Sprachtests, die für alle mit Erasmus+ geförderten Studierenden verpflichtend sind. Danach können die Geförderten interaktive Online-Sprachkurse nutzen, um ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Die Sprachförderung steht aktuell für 24 Sprachen zur Verfügung.
Der Sprachtest muss von allen Geförderten vor Beginn des Aufenthalts absolviert werden. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Weitere Informationen erhalten Sie per Email von der Abteilung Internationales.
FAQ vor dem Auslandsaufenthalt
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Für den Erhalt des Erasmus+ Studienstipendiums müssen Sie mindestens 15 ECTS pro Semester erwerben. Sollte die Partnerhochschule jedoch mehr ECTS verlangen, so muss Ihr Kursangebot in diesem Umfang gewählt werden. Wichtig ist dabei, dass Sie Kurse im Umfang von 15 (bzw. 30) ECTS belegen, aber nicht zwingend für Ihr Studium in Mainz anrechnen lassen müssen.
- Inhaltliche Passung: Ähneln die beschriebenen Kursinhalten dem Kurs, den Sie ersetzen wollen? Hier können Sie gerne großzügig sein, im Zweifel machen Sie mehrere Vorschläge. Die Erasmus+ Fachkoordinatorin kann Ihnen eine Einschätzung dazu geben
- „Kurs pro Kurs“: In der Regel gilt: Sie können sich einen Kurs, den Sie im Ausland belegt haben, nur für einen Kurs Ihres Studiums anerkennen lassen. Auch dann, wenn Sie für den Kurs im Ausland deutlich mehr ECTS-Punkte erhalten als für den Kurs an der Heimatuniversität
- Nicht ersetzbare Studieninhalte: Sie können nicht jede Veranstaltung Ihres Studiums mit einem Auslandskurs ersetzen. Eine Übersicht über die Kurse, die nicht ersetzt werden können, finden Sie hier.
Beachten Sie bitte bei Ihren Planungen rund um Ihren Auslandaufenthalt grundsätzlich die Tatsache, dass die meisten Veranstaltungen immer nur im Winter- oder Sommersemester angeboten werden!
Sollte der Kurskatalog der Gastuniversität bis dahin noch nicht verfügbar sein: Schauen Sie sich entweder die Kurskataloge der vergangenen Semester an oder wenden Sie sich an den Erasmus+ Koordinator*in der Gastuniversität.
Wenn Sie sich Kurse aus dem Ausland für Ihr Beifach anerkennen lassen möchten, müssen Sie dies mit dem Studienbüro Ihres Beifachs abstimmen. Diese Absprache wird dann auch im Learning Agreement dokumentiert. Dazu tragen Sie die abgesprochene Anerkennung analog zu den Kursen aus dem Kernfach in das OLA ein und schicken Sie der Erasmus+ FachkoordinatorIn Ihres Kernfachs die Absprache für Ihr Beifach per Mail zu. Es ist nicht notwendig ein zweites OLA für das Beifach anzulegen!