BAföG


Bei Erst- und Wiederholungsanträgen auf BAföG ist Ihr Ansprechpartner die Förderungsabteilung der JGU.
Falls Sie der Förderungsabteilung zu Ihrem Antrag das Formblatt 5 ("Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG") vorlegen müssen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie im Bachelorstudiengang studieren, müssen Sie das Formblatt 5 sowohl durch Ihr Kernfach als auch durch Ihr Beifach ausfüllen lassen. Wir können Ihnen folglich nur die Leistungsbescheinigung für Ihr Kernfach oder Beifach Publizistik bzw. für den Master Kommunikation ausstellen.

1. Füllen Sie bitte das Formblatt im oberen Teil wie folgt aus:

  • Zeile 7 "Fachrichtung":
    FB02 (Sozialwissenschaften, Medien und Sport)
  • Zeile 8 "1. Hauptfach/1. Fach":
    Publizistik (wenn Sie bei uns im Kernfach studieren, sonst lassen Sie dieses Feld bitte leer)
  • Zeile 9 "2. Hauptfach/2. Fach":
    Dieses Feld bleibt leer.
  • Zeile 10 "die Nebenfächer/3. Fach und weitere Fächer":
    Publizistik (wenn Sie bei uns im Beifach studieren, sonst lassen Sie dieses Feld bitte leer)

2. Besorgen Sie sich dann bitte über das Prüfungsamt ein aktuelles Transcript of Records. Dieses muss nach der Prüfungsanmeldephase des Semesters ausgestellt sein, in dem Sie uns das Formular schicken, da nur dann die Module des aktuellen Semesters aufgeführt sind, diese erscheinen erst mit der Prüfungsanmeldung auf dem Transcript.

3. Schicken Sie das im oberen Teil ausgefüllte Formblatt zusammen mit dem Transcript of Records an das Institutssekretariat (Frau Dunkel) (Kontaktdaten siehe hier). Wir benötigen die Auskunft (tragen Sie das aber bitte nicht selbst ins Formular ein!), in welchem Fachsemester Sie aktuell bei uns studieren und für welches Fachsemester Sie die Bescheinigung benötigen.

Das Formblatt muss von der Geschäftsführenden Leitung des IfP unterzeichnet werden. Daher können Sie es nicht sofort wieder mitnehmen, sondern erst nach der Unterschrift wieder bei Frau Dunkel abholen (während der Vorlesungszeit in der Regel innerhalb einer Woche).