Anerkennung von Leistungen

Wenn Sie Studien- und Prüfungsleistungen im gleichen oder in einem fachlich verwandten Studiengang im In- oder Ausland erbracht haben, können Sie deren Anerkennung beantragen. Studien- und Prüfungsleistungen werden anerkannt, sofern kein wesentlicher Unterschied zu der zu ersetzenden Leistung an der JGU besteht. Detaillierte Informationen zu den Anerkennungskriterien finden Sie in der Anerkennungssatzung der JGU.

Wenn Sie Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt haben möchten, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro. Wir benötigen einen Nachweis über die erbrachten Leistungen, z.B. in Form einer Leistungsübersicht/eines Transcript of Records. Außerdem brauchen wir unser Anerkennungsformular, das Sie uns bitte ausgefüllt und unterschrieben per Mail schicken. Füllen Sie das Formular für den Studiengang aus, in dem Sie studieren:

Wir prüfen dann Ihre Anerkennung und fordern ggf. noch Unterlagen nach, wie Kurspläne oder Ähnliches. Die Bearbeitungszeit für Anerkennungen beträgt i.d.R. eine Woche - in Phasen mit besonders hoher Arbeitsbelastung wie der Einführungswoche oder der Einführungswoche führen wir keine Anerkennungen durch, daher kann die Anerkennung dann auch länger dauern. Darüber informieren wir Sie, wenn das auf Sie zutrifft.

Nachdem wir im Studienbüro die Anerkennung durchgeführt haben, schicken wir Ihnen diese für Ihre Unterlagen per E-Mail zu. Weiterhin reichen wir die Anerkennung an das Prüfungsamt des Fachbereichs 02 weiter, wo die Eintragung in Jogustine erfolgt. Die Bearbeitungszeit im Prüfungsamt schwankt und kann in Phasen großer Arbeitslast 6-8 Wochen beantragen. Wenn Sie nach diesem Zeitraum Ihre Leistungen noch nicht in Jogustine einsehen können, können Sie bei den Kolleg*innen im Prüfungsamt freundlich nach dem Sachstand der Bearbeitung fragen.

Informationen zur Anerkennung von Leistungen aus dem Auslandssemester finden Sie auch auf unseren Webseiten zum Auslandsstudium: https://www.studium.ifp.uni-mainz.de/erasmus/nach-dem-auslandsaufenthalt/