Wichtiger Hinweis: Ab dem Wintersemester 2023/24 gilt im Bachelor Publizistik eine neue Prüfungsordnung, die PO 2023. Wenn Sie in der PO 2016 studieren und einen Fachwechsel vornehmen, werden Sie automatisch in die neue PO 2023 umgeschrieben (auch dann, wenn Sie Publizistik als Ihr Kernfach unverändert beibehalten und nur das Beifach wechseln). Lesen Sie sich vor dem Fachwechsel daher unbedingt unsere Hinweise für Fachwechsler:innen durch und wenden Sie sich vor dem Fachwechsel an das Studienbüro, wenn Sie sich unsicher sind, welche Konsequenzen ein Fachwechsel auf Ihren Studienverlauf haben wird.
Damit Sie wissen, für welches Fachsemester Sie sich bewerben können, müssen Sie im Studienbüro Publizistik erfragen, in welches Fachsemester Sie aufgrund Ihrer bisherigen Leistungen eingestuft werden können. Diesen Schritt müssen Sie zwingend vor der Bewerbung erledigen - denn wenn Sie sich für ein anderes Fachsemester bewerben, als das in welches wir Sie einstufen, erhalten Sie beim Fachwechsel keinen Studienplatz.
Interne Fachwechsler*innen, die vom Beifach in das Kernfach Publizistik wechseln möchten, können sich dabei an folgender Faustregel orientieren: Wenn Sie im Studienverlaufsplan des Beifachs alle vorgesehenen Leistungen erbracht haben, ist in der Regel eine Einstufung in das nächsthöhere Fachsemester im Kernfach möglich - das gilt insbesondere für die ersten beiden Semester. Da dies jedoch immer eine individuelle Entscheidung ist, kontaktieren Sie uns auf jeden Fall, bevor Sie sich bewerben.
Um Ihnen mitteilen zu können, für welches Fachsemester Sie sich bewerben können, benötigen wir im Studienbüro Publizistik folgende Informationen von Ihnen:
- Der Studiengang, in dem Sie studieren, und den Studiengang, in den Sie gerne wechseln möchten
- Ihr Fachsemester
- Für interne Fachwechsler*innen: Die Auskunft, ob Sie bisher nach Studienverlaufsplan studiert haben bzw. das im aktuellen Semester tun, oder ob Ihnen noch Leistungen fehlen - ein Transcript of Records ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich
- Für externe Fachwechsler*innen: Auskunft über die Leistungen, die Sie bisher erbracht haben, in Form eines Transcript of Records, sowie zusätzlich eine Auflistung der Kurse und Leistungen, die Sie ggf. im laufenden Semester noch erbringen und die auf dem Transcript noch nicht enthalten sind
Die erhalten dann von uns per E-Mail die Information, für welches Fachsemester Sie sich bewerben können. Nach diesem Abstimmungsschritt können Sie die Online-Bewerbung ausfüllen und abschicken - eine Fachsemestereinstufung (siehe unter 2.) müssen Sie bei der Bewerbung noch nicht hochladen. Die Bearbeitungsfrist im Studienbüro für die Erteilung dieser Auskunft liegt bei einer Woche - kontaktieren Sie uns also rechtzeitig vor dem Ende der Bewerbungsfrist.
Der Bewerbungsprozess wird vom zentralen Studierendenservice der JGU verantwortet - dieser ist auch die einzige Stelle, die Ihnen bei Rückfragen zur Bewerbung oder zum Stand Ihrer Zulassung und Einschreibung Rückfragen beantworten kann, das können wir nicht. Informationen zum Bewerbungsprozess und zu den Fristen finden Sie auf der entsprechenden Seite des Studierendenservice: https://www.studium.uni-mainz.de/fachwechsel/
Nein, im Bachelor Publizistik sind das erste und das zweite Fachsemester zulassungsbeschränkt. Alle Fachsemester ab dem dritten sind dann zulassungsfrei.
Wenn Sie sich für das zweite Fachsemester im Kern- oder Beifach Publizistik bewerben, können Sie nur dann einen Studienplatz erhalten, wenn welche frei werden, wenn also von den aktuellen Erstsemester-Studierenden dieses Semesters welche aufhören. Gibt es dann mehr Bewerbungen als Plätze, vergibt der Studierendenservice die Plätze nach der Abiturnote.
Wenn Sie sich für das dritte oder ein höheres Fachsemester im Kern- oder Beifach Publizistik bewerben, können Sie einen Studienplatz erhalten - vorausgesetzt, Sie legen fristgerecht eine Fachsemestereinstufung für das Semester vor, für das Sie sich auch beworben haben, und halten alle formalen Schritte des Bewerbungsprozesses korrekt ein.
Eine Fachsemestereinstufung liefert den Nachweis, dass Sie durch Ihre vorherigen Studien dafür qualifiziert sind, das Studium in dem höheren Fachsemester, für das Sie sich beworben haben, auch anzutreten. Das Fach, in unserem Fall das Studienbüro Publizistik, bescheinigt Ihnen also, dass Sie das Studienfach im höheren Fachsemester studieren dürfen. Sie werden im Lauf des Bewerbungsprozesses vom Studierendenservice dazu aufgefordert, eine solche Fachsemestereinstufung einzureichen, und bekommen dann immer auch die Frist genannt, die für die Einreichung des Formulars gilt.
Für die Ausstellung der Fachsemestereinstufung müssen Sie das hier verfügbare Formular Fachsemestereinstufung ausfüllen und unterschreiben und an das Studienbüro Publizistik schicken. Zusätzlich brauchen wir einen Nachweis, dass Sie die Leistungen, die Sie für das Studium im höheren Fachsemester qualifizieren, auch erworben haben. Wir benötigen zu diesem Zeitpunkt also ein vollständiges Transcript of Records - d.h., alle Leistungen, die Sie bisher im Studium erbracht haben, müssen darauf enthalten sein, auch die des aktuellen Semesters. Die Leistungen müssen mindestens mit einer Prüfungsanmeldung auf dem Transcript aufgeführt sein - die Noten müssen noch nicht alle vorliegen, diese können Sie nachreichen.
Für interne Fachwechsler*innen gilt: Melden Sie sich in dem Semester, in dem Sie Ihre Bewerbung für den Fachwechsel abschicken, für alle Prüfungen an, die Sie in diesem Semester absolvieren möchten. Nachdem die Prüfungsanmeldephase vorbei ist, beantragen Sie im Prüfungsamt Ihres aktuellen Kernfachs (das ist nicht in allen Fällen das Prüfungsamt des FB02!) ein aktuelles Transcript of Records. Auf diesem sind dann die Module, die Sie im laufenden Semester belegen, auch enthalten - diese erscheinen auf dem Transcript, sobald eine Prüfungsanmeldung vorliegt. Daher können Sie das Transcript für die Fachsemestereinstufung auch erst nach dem Ende der Prüfungsanmeldephase beantragen. Ein automatisch in Jogustine bereitgestelltes Transcript of Records vom Beginn des aktuellen Semesters reicht nicht aus, das Transcript muss von nach der Prüfungsanmeldephase sein.
Für externe Fachwechsler*innen gilt: Der Zeitpunkt, an dem Ihr Transcript der Herkunfts-Universität so vollständig ist, dass die Ausstellung der Fachsemestereinstufung möglich ist, schwankt stark und ist von Uni zu Uni unterschiedlich. Stimmen Sie diesen Zeitpunkt also mit uns ab.
Die erhalten das ausgefüllte und unterschriebene Fachsemestereinstufungs-Formular von uns spätestens eine Woche nach Eingang aller Unterlagen von uns per E-Mail zurück - melden Sie sich also rechtzeitig vor dem Ende der Frist, bis zu der Sie die Fachsemestereinstufung beim Studierendenservice einreichen müssen.
Wenn der Fachwechsel erfolgreich vollzogen wurde, und Sie die neue Studiengangs-Kombination in Jogustine einsehen können, müssen Sie noch zwei Dinge erledigen.
Erstens müssen Sie die Anerkennung Ihrer Leistungen aus dem alten Studium für den neuen Studiengang bei uns beantragen (für Ihr neues Bei- bzw. Kernfach müssen Sie diesen Prozess beim Studienbüro dieses Faches ebenfalls anstoßen, wenn Sie dieses Fach ebenfalls in einem höheren Fachsemester studieren). Wichtig ist, dass Sie die erst dann angehen können, wenn das neue Semester begonnen hat, in dem die neue Studiengangskombination dann für Sie gilt - also nach dem 1.4. im Sommersemester und nach dem 1.10. im Wintersemester. Für die Anerkennung benötigen wir einen Anerkennungsantrag, den Sie ausfüllen und unterschreiben müssen:
Zusätzlich benötigen wir erneut ein Transcript of Records mit aktuellem Datum (nicht das von der Fachsemestereinstufung), auf dessen Basis die Anerkennung erfolgt.
Die Durchführung der Anerkennung erfolgt im Studienbüro Publizistik i.d.R. innerhalb einer Woche. Anschließend senden wir Ihnen die fertige Anerkennung für Ihre Unterlagen per E-Mail zu. Wir reichen die Anerkennung dann an das Prüfungsamt des Fachbereichs 02 weiter, wo die Eintragung in Jogustine erfolgt. Die Bearbeitungszeit im Prüfungsamt schwankt und kann in Phasen großer Arbeitslast 6-8 Wochen beantragen. Wenn Sie nach diesem Zeitraum Ihre Leistungen noch nicht in Jogustine einsehen können, können Sie bei den Kolleg*innen im Prüfungsamt freundlich nach dem Sachstand der Bearbeitung fragen.
Zweitens müssen Sie sich in der zweiten Lehrveranstaltungs-Anmeldephase, die in der Woche vor Vorlesungsbeginn stattfindet, für die Lehrveranstaltungen in Ihrer neuen Studiengangs-Kombination anmelden. In der ersten Lehrveranstaltungs-Anmeldephase können Sie das noch nicht tun, da Sie da ja in den alten Studiengang eingeschrieben sind. Bitte melden Sie sich wenn Sie sich für einen Fachwechsel bewerben noch für keine Lehrveranstaltungen in der ersten Anmeldephase an - nach dem Fachwechsel hängen diese Anmeldungen im Kontext ihres alten Studiums und können somit nicht als Leistungen in ihrem neuen Studium gewertet werden. Sie können diese Anmeldungen auch nicht mehr bearbeiten und sich auch nicht selbst abmelden. Bitte nutzen Sie daher bei einem Fachwechsel ausschließlich die zweite Anmeldephase.
Welche Leistungen Sie im neuen Studiengang noch nachholen müssen, ist individuell und hängt davon ab, welche Leistungen Sie vorab schon erbracht haben und welche nicht.
Bei externen Fachwechsler*innen ist dies eine vollständig individuelle Absprache.
Interne Fachwechsler*innen, die nach dem ersten oder zweiten Fachsemester vom Beifach ins Kernfach Publizistik wechseln, können sich an der folgenden Auflistung orientieren, müssen diese aber natürlich stets an ihre individuellen Gegebenheiten anpassen:
Bachelor 2023:
- Modul 1 Grundlagen der Publizistikwissenschaft: Sie müssen den Kurs "Wissenschaftliche Texte" nachholen, dieser wird immer im Wintersemester angeboten. Weiterhin müssen Sie die Hausarbeit im Kurs "Begriffe & Theorien" nachholen. Das können Sie zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl tun - melden Sie sich in diesem Semester einfach in der Prüfungsanmeldephase für die Prüfung an (das ist im Winter- und im Sommersemester möglich). Sofern Ihre damalige Lehrperson noch am IfP unterrichtet, nehmen sie mit ihr/ihm gerne Kontakt auf und bitten die Person darum, Ihre Hausarbeit zu betreuen. Wenn diese Person nicht mehr am IfP tätig ist, können Sie alle anderen Dozierenden anfragen, die im Semester Ihres Kursbesuchs dieses Seminar ebenfalls gegeben haben (bitte nicht alle auf einmal anfragen, sondern immer nur eine*n).
- Modul 2 Kommunikationsberufe: Dieses Modul ist im Beifach und Kernfach deckungsgleich.
- Modul 3 Methoden & Statistik: Sie müssen den Kurs "Datenanalyse" nachholen, dieser wird immer im Sommersemester angeboten. Weiterhin müssen Sie die Klausur im Kurs "Datenanalyse" nachholen. Die Klausur über die anderen Bestandteile des Moduls, die Methoden-Vorlesung und Statistik, müssen Sie nicht wiederholen, diese Leistung erkennen wir an.