Herzlichen Glückwunsch, Sie haben es geschafft, Ihr Auslandssemester hat begonnen und vor Ihnen liegt eine spannende und aufregende Zeit - Genießen Sie es!
Für die Erasmus+ Förderung benötigt die Abteilung Internationales noch ein paar weitere Dokumente von Ihnen. Bitte informieren Sie sich hier, welche Unterlagen bis wann und wo einzureichen sind.
Zudem kann es immer auch passieren, dass sich etwas an Ihrer Kursauswahl ändert und Sie Ihr Learning Agreement anpassen müssen. Weitere Infos finden Sie in den FAQ.
FAQ während des Auslandsaufenthalts
Zu Beginn Ihres Aufenthaltes müssen Sie sich das sogenannte "Certificate of Arrival"/Anreisebestätigung unterzeichnen lassen und kurz vor Ihrer Abreise das "Certificate of Departure"/Abreisebestätigung. Auf Basis der dort dokumentierten An-/Abreisezeiten wird Ihr Erasmus+ Stipendium berechnet.
Bitte schicken Sie das Dokument an die Abteilung Internationales!
Bitte schicken Sie das Dokument an die Abteilung Internationales!
Solgange Sie sich die neuen Kurse nicht für Ihr Studium an der JGU anerkennen lassen möchten, können Sie das direkt mit der Gastuniversität klären und sich für die gewünschten Kurse anmelden.
Wenn von der neuen Kurswahl auch Kurse betroffen sind, die Sie sich für Studienleistungen an der JGU anerkennen lassen möchten, dann geht das nur wenn Sie (a) keinen Platz in dem ursprünglich ausgewählten Kurs erhalten haben, (b) der Kurs nicht angeboten wird, oder (c) es Überschneidungen mit anderen bereits im Online Learning Agreement festgehaltenen Kursen gibt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Erasmus+ Fachkoordinatorin.
Bitte recherchieren Sie das Kursangebot Ihrer Gastuniversität. Gibt es einen anderen passenden Kurs, den Sie stattdessen belegen könnten? Sollte der betroffene Kurs einen Kurs betreffen den Sie sich für Studienleistungen an der JGU anerkennen lassen möchten kontaktieren Sie ihre Erasmus+ Fachkoordinatorin, erläutern Sie Ihre Situation und schicken Sie ihr den neuen Vorschlag. Liegt keine Anerkennungsabsprache zu dem betroffenen Kurs vor, wählen Sie einen anderen Kurs der Sie interessiert, eine Rücksprache mit der Erasmus+ Fachkoordinatorin ist dann nicht notwending.
Bitte recherchieren Sie das Kursangebot Ihrer Gastuniversität. Gibt es einen anderen passenden Kurs, den Sie stattdessen belegen könnten? Sollte der betroffene Kurs einen Kurs betreffen den Sie sich für Studienleistungen an der JGU anerkennen lassen möchten (im OLA festgehalten) kontaktieren Sie ihre Erasmus+ Fachkoordinatorin, erläutern Sie Ihre Situation und schicken Sie ihr den neuen Vorschlag. Liegt keine Anerkennungsabsprache zu dem betroffenen Kurs vor, wählen Sie einen anderen Kurs der Sie interessiert, eine Rücksprache mit der Erasmus+ Fachkoordinatorin ist dann nicht notwending.
Bitte recherchieren Sie das Kursangebot Ihrer Gastuniversität. Gibt es einen anderen passenden Kurs, den Sie stattdessen belegen könnten? Sollten die betroffenen Kurse Kurse sein für die Sie sich Studienleistungen an der JGU anerkennen lassen möchten (im OLA festgehalten) kontaktieren Sie ihre Erasmus+ Fachkoordinatorin, erläutern Sie Ihre Situation und schicken Sie ihr den neuen Vorschlag. Sollte nur für einen der betroffenen Kurse eine Anerkennungsabsprache vorliegen belegen Sie bitte diesen Kurs und suchen sich für den anderen Kurs eine Alternative, eine Rücksprache mit der Erasmus+ Fachkoordinatorin ist dann nicht notwending. Liegt keine Anerkennungsabsprache zu den betroffenen Kursen vor, wkönnen Sie frei wählen welchen der Kurse Sie belegen und für welchen Sie eine Alternative suchen, eine Rücksprache mit der Erasmus+ Fachkoordinatorin ist dann ebenfalls nicht notwending.
Nein. Für die Kurse, für die Sie eine Anerkennung vereinbart haben (im Online Learning Agreement), brauchen Sie sich an der JGU nicht anmelden, da Sie diese ja im Ausland belegen.
Wichtig: Sie dürfen sich auch auf keinen Fall für die Prüfungen der betroffenen Kurse hier an der JGU anmelden! Damit wäre nämlich eine Anerkennung der ausländischen Kurse nicht mehr möglich.
Wichtig: Sie dürfen sich auch auf keinen Fall für die Prüfungen der betroffenen Kurse hier an der JGU anmelden! Damit wäre nämlich eine Anerkennung der ausländischen Kurse nicht mehr möglich.