Praktika

Bitte beachten Sie unsere Ratschläge zur Wahl des Praktikumsplatzes!

Umfang, Inhalt & Zeitraum

Im Bachelor Publizistik ist ein Praktikum in einem Aufgabenfeld an der Schnittstelle zur Publizistikwissenschaft zu absolvieren. Dazu zählen insbesondere die Bereiche Journalismus, Public Relations/Öffentlichkeitsarbeit und (angewandte) Kommunikationsforschung. Die Dauer des Pflichtpraktikums beträgt

  • im Bachelor 2016 im Kernfach und im Beifach insgesamt 12 Wochen
  • im Bachelor 2023 im Kernfach insgesamt 12 Wochen
  • im Bachelor 2023 im Beifach insgesamt sechs Wochen.

In den Masterstudiengängen Digitale Kommunikationsforschung, Medienmanagement und Strategische Kommunikation (Studienbeginn ab WS 24/25) und im Masterstudiengang Kommunikation (alle Schwerpunkte) ist jeweils ein Praktikum in einem für den jeweiligen Studiengang einschlägigen Bereich/Unternehmen zu absolvieren. Welche Bereiche einschlägig sind, unterscheidet sich je nach Studiengang. Die Dauer des Pflichtpraktikums beträgt 12 Wochen.

 

Wichtig zu wissen für Pflichtpraktika in allen Studiengängen:

  • Anerkannt werden können nur inhaltlich einschlägige Praktika mit Passung zu Ihrem Studiengang. Welche Tätigkeitsbereiche anerkannt werden können, und in welchen Bereichen Sie auf welche Anforderungen achten müssen, können Sie unserem Leitfaden zur Praktikumsanerkennung entnehmen.
  • Die 12 bzw. 6 Wochen Pflichtpraktikum müssen nicht an einem Stück erbracht werden, es sind auch mehrere kürzere Praktika mit einem Gesamtumfang von 12 bzw. 6 Wochen möglich.
  • In der Regel absolvieren Sie ein Vollzeitpraktikum, das in der wöchentlichen Arbeitsdauer dem Umfang einer Vollzeitbeschäftigung bei dem jeweiligen Arbeitgeber entspricht (ca. 38 Stunden pro Woche).
  • Es können aber auch Teilzeitpraktika, einschlägige Nebenjobs oder Werkstudierendentätigkeiten als Pflichtpraktikum anerkannt werden. Der Umfang Ihrer Tätigkeit (Dauer und wöchentliche Arbeitszeit) muss dabei dem entsprechen, was Sie bei einem entsprechenden Vollzeitpraktikum (38 Stunden pro Woche) leisten würden. Um einen Nebenjob bzw. freie Mitarbeit für ein zwölfwöchiges Pflichtpraktikum anerkannt zu bekommen, müssen Sie 12 x 38 Stunden = 456 Stunden nachweisen (für ein sechswöchiges Praktikum analog derselben Rechenformel).
  • Sie benötigen für die Anerkennung ein Arbeitszeugnis, aus dem die Dauer und der Umfang (d.h. bei Teilzeitpraktika und Nebenjobs die Anzahl der geleisteten Stunden) sowie Ihre Tätigkeitsbeschreibung hervorgeht.
  • Ebenfalls anerkannt werden kann eine frühere Berufsausbildung mit einem deutlichen Medienbezug bzw. eine Berufstätigkeit in einem der oben genannten Bereiche. Als Nachweis legen Sie Ihr Ausbildung- bzw. Arbeitszeugnis vor.
  • Tätigkeiten als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Publizistik können in der Regel nicht anerkannt werden, es sei denn, Sie sind dabei maßgeblich an der Konzeption von Forschungsprojekten beteiligt (oder Vergleichbares).

 

Den Zeitraum, in dem Sie Ihr Pflichtpraktikum bzw. Ihre Pflichtpraktika absolvieren, können Sie im Laufe Ihres Studiums frei wählen. In der Regel sind für die Praxisphasen die Semesterferien vorgesehen. Bei längeren Teilzeitpraktika oder Nebentätigkeiten ist es möglich die Praxiserfahrung auch im laufenden Semester zu sammeln. Wir raten jedoch explizit davon ab, Vollzeitpraktika während der Vorlesungszeiten zu absolvieren, wenn Sie im selben Semester auch noch Lehrveranstaltungen belegen!
Die Anerkennung von Praktika bzw. Berufspraxis, die Sie vor Ihrem Studium erworben haben, ist ebenfalls möglich.

Organisatorisches

Anders als für die anderen Veranstaltungen in Ihrem Studienprogramm müssen Sie sich für das Pflichtpraktikum bzw. Ihre Pflichtpraktika nicht in Jogustine anmelden.
Wenn Sie eine Bestätigung darüber brauchen, dass Sie in Ihrem Studiengang ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, wenden schreiben Sie bitte eine Mail an Frau Dunkel im Instituts-Sekretariat (ifpmail@uni-mainz.de). Sie erstelle Ihnen dann eine solche Bescheinigung.
Wenn Sie Ihr Pflichtpraktikum bzw. Ihre Pflichtpraktika absolviert haben, müssen Sie diese im Studienbüro in Jogustine eintragen lassen. Sie können Ihre Praktika erst dann in Jogustine eintragen lassen, wenn Sie den gesamten geforderten Umfang erbracht haben. Bitte senden Sie dann Ihr Praktikums- oder Arbeitszeugnis per Mail an Frau Dunkel und fügen auch das ausgefüllte Formular zum Eintragen von Pflichtpraktika und Zusatzqualifikationen in Jogustine bei, das Sie hier herunterladen können. Wenn Sie mehrere Pflichtpraktika bzw. sowohl Praktika als auch Zusatzqualifikationen in Jogustine eintragen lassen möchten, können Sie das auf einem Formular vermerken und müssen nicht mehrere ausfüllen.
Im Studienbüro wird geprüft, ob eine Eintragung des eingereichten Praktikums möglich ist. Sollten Sie nichts von uns hören, ist das der Fall. Die Bearbeitungsdauer am Institut für Publizistik beträgt längstens eine Woche. Anschließend geben wir Ihre Unterlagen an das Prüfungsamt des FB 02 weiter, wo die eigentliche Eintragung in Jogustine erfolgt. Erst wenn dies geschehen ist, können Sie das Praktikum in Ihrer Leistungsübersicht sehen (dies kann bis zu 8 Wochen dauern) - allerdings erst dann, wenn auch die Zusatzqualifikation eingetragen ist und somit das Modul abgeschlossen ist. Bei Rückfragen oder falls wir Ihr eingereichtes Praktikum nicht eintragen können, melden wir uns per E-Mail bei Ihnen.
Wenn Sie sich im Vorfeld unsicher sind, ob die Eintragung eines Praktikums möglich ist, wenden Sie sich vorab per E-Mail an uns.

 

Praktikumsangebote

Praktikumsangebote finden Sie auf unserer Webseite.

Auf der Webseite der Alumni-Stiftung der Mainzer Publizistiken finden Sie zahlreiche Ausschreibungen von Praktika. Der Career Service der Universität Mainz hat ebenfalls eine Stellenbörse, auch hier finden Sie passende Angebote. Auch die Fachschaft und kommoguntia e.V. haben eine Praktikumsbörse.


Ratschläge zur Wahl des Praktikumsplatzes

Wir legen Ihnen nahe bei der Wahl eines Praktikumsplatzes darauf zu achten, dass die Institution oder das Unternehmen nach anerkannten professionellen Grundsätzen arbeitet.

Wählen Sie für Praktika im Journalismus Redaktionen aus, die auf journalistische Qualität achten und medienethische Grundsätze einhalten. Das betrifft beispielsweise die Trennung von Redaktion und Anzeigenabteilung, die Trennung von Nachricht und Meinung, das Erfüllen der journalistischen Sorgfaltspflichten und den Verzicht auf eine sensationalistische Berichterstattung. Vermeiden Sie also Medien, die regelmäßig vom Deutschen Presserat für Verstöße gegen den Pressekodex gerügt werden. Welche das sind, können Sie auf der Internetseite des Deutschen Presserats (https://www.presserat.de/ruegen-presse-uebersicht.html) einsehen. Allerdings sind die Urteile des Presserats mitunter umstritten und sie erfassen nur einen Teil des journalistischen Angebots in Deutschland (so wird der Rundfunk zum Beispiel gar nicht erfasst). Wichtig sind daher in Zweifelfällen und bei der Frage, ob ein Praktikumsplatz geeignet ist, weitere Recherchen und ggf. auch die Beratung mit dem Studienbüro.
Für Praktika in der PR, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder Unternehmenskommunikation gilt ebenfalls, dass die Institutionen oder Unternehmen sich an ethische Grundsätze halten und nicht mit fragwürdigen Methoden arbeiten sollen. PR- und Kommunikationsfachleute handeln, anders als Journalisten, explizit als Interessenvertreter ihrer Arbeit- oder Auftraggeber. Aber genau wie andere Berufsgruppen unterliegen sie spezifischen Vorgaben, wie sie im Kommunikationskodex des Deutschen Rat für Public Relations (https://dprg.de/html/download/Deutscher_Kommunikationskodex.pdf) festgehalten sind. So sollen sich PR- und Kommunikationsfachleute an zentrale Normen und Zielwerte wie Transparenz, Integrität, Fairness, Wahrhaftigkeit, Loyalität und Professionalität halten. Genau wie im Journalismus „liegt es im Interesse aller PR- und Kommunikationsfachleute, die Grenzen einer verantwortungsvollen Interessenvertretung zu definieren, die Einhaltung der vereinbarten Normen zu überwachen und Verstöße öffentlich zu machen.“ (Deutscher Rat für Public Relations, 2012).
Ähnliche Grundsätze sollten auch Arbeitgeber im Bereich des Marketings (den Leitfaden zum Werbekodex des Deutschen Werberats finden Sie hier: https://werberat.de/content/leitfaden-zum-werbekodex-des-deutschen-werberats), der Markt- und Meinungsforschung oder in den zahlreichen anderen Berufsfeldern der Publizistik bzw. Kommunikationswissenschaft berücksichtigen, um für Studierende des Instituts für Publizistik als Praktikumsgeber in Frage zu kommen.

Praktika dienen der Orientierung im Berufsfeld, sodass es möglich ist, dass Sie erst während eines laufenden Praktikums eine unzureichende Professionalität oder fragwürdige Praktiken eines Unternehmens feststellen. Sollten Sie in eine solche Situation geraten, können Sie sich gerne an Ihr Studienbüro Publizistik wenden und sich Rat einholen.