Bitte beachten Sie unsere Ratschläge zur Wahl des Praktikumsplatzes!
Umfang, Inhalt & Zeitraum
Im Bachelor Publizistik ist ein Praktikum in einem Aufgabenfeld an der Schnittstelle zur Publizistikwissenschaft zu absolvieren. Dazu zählen insbesondere die Bereiche Journalismus, Public Relations/Öffentlichkeitsarbeit und (angewandte) Kommunikationsforschung. Die Dauer des Pflichtpraktikums beträgt
- im Bachelor 2016 im Kernfach und im Beifach insgesamt 12 Wochen
- im Bachelor 2023 im Kernfach insgesamt 12 Wochen
- im Bachelor 2023 im Beifach insgesamt sechs Wochen.
Im Masterstudiengang Kommunikation (alle Schwerpunkte) ist jeweils ein Praktikum in einem für den jeweiligen Studiengang einschlägigen Bereich/Unternehmen zu absolvieren. Welche Bereiche einschlägig sind, unterscheidet sich je nach Schwerpunkt. Die Dauer des Pflichtpraktikums beträgt 12 Wochen.
Für alle Studiengänge:
Die 12 bzw. 6 Wochen Pflichtpraktikum müssen nicht an einem Stück erbracht werden, es sind auch mehrere kürzere Praktika mit einem Gesamtumfang von 12 bzw. 6 Wochen möglich.
Auch einschlägige Nebenjobs oder Werksstudententätigkeiten können als Pflichtpraktikum anerkannt werden. Der Umfang Ihrer Tätigkeit (Dauer und wöchentliche Arbeitszeit) muss dabei dem entsprechen, was Sie bei einem entsprechenden Vollzeitpraktikum (40 Stunden pro Woche) leisten würden. Um einen Nebenjob bzw. freie Mitarbeit für ein zwölfwöchiges Pflichtpraktikum anerkannt zu bekommen, müssen Sie 12 x 40 Stunden = 480 Stunden nachweisen (für ein sechswöchiges Praktikum analog derselben Rechenformel). Sie benötigen also ein Arbeitszeugnis, aus dem die Dauer und der Umfang sowie Ihre Tätigkeitsbeschreibung hervorgeht. Ebenfalls anerkannt werden kann eine frühere Berufsausbildung mit einem deutlichen Medienbezug bzw. eine Berufstätigkeit in einem der oben genannten Bereiche. Als Nachweis legen Sie Ihr Ausbildung- bzw. Arbeitszeugnis vor.
Den Zeitraum, in dem Sie Ihr Pflichtpraktikum bzw. Ihre Pflichtpraktika absolvieren, können Sie im Laufe Ihres Studiums frei wählen. In der Regel sind für die Praxisphasen die Semesterferien vorgesehen. Bei längeren Teilzeitpraktika oder Nebentätigkeiten ist es möglich die Praxiserfahrung auch im laufenden Semester zu sammeln. Wir raten jedoch explizit davon ab, Vollzeitpraktika während der Vorlesungszeiten zu absolvieren!
Die Anerkennung von Praktika bzw. Berufspraxis, die Sie vor Ihrem Studium erworben haben, ist ebenfalls möglich.
Organisatorisches
Anders als für die anderen Veranstaltungen in Ihrem Studienprogramm müssen Sie sich für das Pflichtpraktikum bzw. Ihre Pflichtpraktika nicht in Jogustine anmelden.
Wenn Sie als Studierende oder Studierender (Bachelor oder Master) eine Bestätigung darüber brauchen, dass Sie in Ihrem Studiengang ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, wenden schreiben Sie bitte eine Mail an Frau Dunkel im Instituts-Sekretariat (ifpmail@uni-mainz.de). Sie erstelle Ihnen dann eine solche Bescheinigung.
Wenn Sie Ihr Pflichtpraktikum bzw. Ihre Pflichtpraktika absolviert haben, müssen Sie diese im Studienbüro in Jogustine eintragen lassen. Sie können Ihre Praktika erst dann in Jogustine eintragen lassen, wenn Sie den gesamten geforderten Umfang erbracht haben. Bitte senden Sie dann Ihr Praktikums- oder Arbeitszeugnis per Mail an Frau Dunkel (ifpmail@uni-mainz.de) und fügen auch das ausgefüllte Formular zum Eintragen von Pflichtpraktika und Zusatzqualifikationen in Jogustine bei, das Sie hier herunterladen können. Wenn Sie mehrere Pflichtpraktika bzw. sowohl Praktika als auch Zusatzqualifikationen in Jogustine eintragen lassen möchten, können Sie das auf einem Formular vermerken und müssen nicht mehrere ausfüllen.
Im Studienbüro wird geprüft, ob eine Eintragung des eingereichten Praktikums möglich ist. Sollten Sie nichts von uns hören, ist das der Fall. Ihre Unterlagen geben wir dann an das Prüfungsamt weiter, wo die eigentliche Eintragung in Jogustine erfolgt. Erst wenn dies geschehen ist, können Sie das Praktikum in Ihrer Leistungsübersicht sehen (dies kann bis zu 8 Wochen dauern) - allerdings erst dann, wenn auch die Zusatzqualifikation eingetragen ist und somit das Modul abgeschlossen ist. Bei Rückfragen oder falls wir Ihr eingereichtes Praktikum nicht eintragen können, melden wir uns per E-Mail bei Ihnen.
Wenn Sie sich im Vorfeld unsicher sind, ob die Eintragung eines Praktikums möglich ist, wenden Sie sich vorab per E-Mail an uns.
Praktikumsangebote
Praktikumsangebote finden Sie auf unserer Webseite. Auf der Webseite der Alumni-Stiftung der Mainzer Publizistiken finden Sie zahlreiche Ausschreibungen von Praktika. Der Career Service der Universität Mainz hat ebenfalls eine Stellenbörse, auch hier finden Sie passende Angebote. Auch die Fachschaft und kommoguntia e.V. haben eine Praktikumsbörse.
Ratschläge zur Wahl des Praktikumsplatzes
Wir legen Ihnen nahe bei der Wahl eines Praktikumsplatzes darauf zu achten, dass die Institution oder das Unternehmen nach anerkannten professionellen Grundsätzen arbeitet.
Praktika dienen der Orientierung im Berufsfeld, sodass es möglich ist, dass Sie erst während eines laufenden Praktikums eine unzureichende Professionalität oder fragwürdige Praktiken eines Unternehmens feststellen. Sollten Sie in eine solche Situation geraten, können Sie sich gerne an Ihr Studienbüro Publizistik wenden und sich Rat einholen.