Bitte beachten Sie für Prüfungen im Sommersemester 2020 folgende Besonderheiten:
1) Mündliche Abschlussprüfungen finden seit Kurzem wieder statt, entweder in Präsenz, oder als Video-Prüfungen.
2) Abgabetermin für Hausarbeiten am Institut für Publizistik ist einheitlich Montag, der 31. August um 12.00 Uhr. Die Abgabe der Hausarbeiten wird auch im Sommersemester 2020 ausschließlich elektronisch erfolgen. Bitte schicken Sie Ihre Hausarbeit als eine Datei im PDF-Format bis zum Abgabetermin per E-Mail an Ihren Dozenten und fügen Sie, bestenfalls in der gleichen Datei, die unterschriebene Eidesstattliche Erklärung bei.
3) Das Institut für Publizistik hat entschieden, dass Klausuren in diesem Semester nicht in Präsenzform auf dem Campus stattfinden werden. Stattdessen weichen wir auf eine neue Prüfungsform aus, die in der neuen, so genannten „Corona-Satzung“ der JGU geschaffen wurde: Die Take-Home-Prüfung. Das ist eine Klausur, an der Sie von zuhause aus teilnehmen. Das Prinzip funktioniert so, dass die Klausur eine bestimmte Bearbeitungsdauer hat (z.B. 90 Minuten), und dass es ein Zeitfenster gibt, innerhalb dessen Sie an der Klausur teilnehmen können (z.B. zwei Stunden). Die Aufgaben, die Sie bearbeiten müssen, bekommen Sie entweder per E-Mail zugeschickt oder sie werden Ihnen über eine Lernplattform (z.B. Moodle oder Ilias) zur Verfügung gestellt. Einzelheiten geben die jeweiligen Dozenten rechtzeitig bekannt. Die Termine für die Take-Home-Prüfungen können Sie während der Prüfungsanmeldephase in Jogustine einsehen.
4) Prüfungsanmeldung: Es gibt in diesem Semester eine Sonder-Regelungen für Wiederholungsprüfungen: Haben Sie in den vorangegangenen Semestern eine Prüfung nicht bestanden, sind Sie normalerweise verpflichtet, sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Wiederholungsprüfung anzumelden. Diese Pflicht entfällt in diesem Semester – Sie können sich zu einer Wiederholungsprüfung anmelden, Sie müssen das aber nicht tun. Wenn Sie sich nicht zu einer Wiederholungsprüfung anmelden, erhalten Sie also, anders als sonst, keinen Fehlversuch. Auch die Pflicht, eine Abschlussarbeit bis zum Ende des 12. Fachsemesters (Bachelor) bzw. 8. Fachsemesters (Master) anzumelden, ist bis zum 30.9. ausgesetzt.
5) Prüfungsabmeldung: In diesem Semester gilt, dass Sie sich bis zu 48 Stunden vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen von einer Prüfung (Klausur oder Hausarbeit) wieder abmelden dürfen. Das können Sie tun, indem Sie dem Prüfungsamt eine formlose E-Mail schicken.
Sie können die besonderen Regelungen, die in diesem Semester für Prüfungen gelten, hier https://www.studium.uni-mainz.de/corona-studierende/ nachlesen. Auf dieser Seite gibt es auch viele andere hilfreiche Informationen zum Studieren in Zeiten von Corona.