Zusatzqualifikationen

Diese Informationen gelten für Studierende im Bachelor Publizistik (2023 und 2016). Studierende im Master Kommunikation müssen keine Zusatzqualifikation erbringen, um ihr Studium abschließen zu können.

Anmeldung zu "Zusatzqualifikationen"

Zunächst eine wichtige Begriffsklärung: "Zusatzqualifikationen" meint an der JGU zweierlei:

  • Sie können Zusatzqualifikationen einerseits als Leistung innerhalb ihres Studiums belegen, also für das in Ihrem Studienplan hierzu vorgesehene Modul (BA: Kernfach Modul 9, Beifach Modul 6). Diese Zusatzqualifikationen müssen Sie also belegen, um Ihr Studium bei uns ordnungsgemäß abschließen zu können.

  • Sie können darüber hinaus aber auch Zusatzqualifikationen außerhalb Ihres Studiums besuchen, also ohne Modulbezug, gewissermaßen als Extra. Diese Zusatzqualifikationen werden Ihnen also nicht automatisch als Leistung für das jeweilige Modul in Ihrem Studium anerkannt.

Sie müssen sich um Ihr Bachelor-Studium abschließen zu können für die Zusatzqualifikation, die Sie einbringen möchten, zwingend im Rahmen des Moduls 9 bzw. 6 anmelden bzw. diese Leistung im Nachgang eintragen lassen!!!

Gehen Sie daher bitte für Zusatzqualifikationen, die Sie über Jogustine anmelden und innerhalb Ihres Studiums in den obigen Modulen belegen wollen, immer folgenden Weg:
Studium → Anmeldung → Modul-/Veranstaltungsanmeldung → erst Kernfach bzw. Beifach auswählen (Klicken Sie an dieser Stelle noch nicht auf "Zusatzqualifikationen"! Dies meint hier die Zusatzqualifikationen außerhalb Ihres Studiums!) → zum Modul "Zusatzqualifikation" anmelden (Modul 9 im KF, Modul 6 im BF) → zur Veranstaltung (Studium Generale, ZDV-Kurs,...) anmelden.

Zeitpunkt, Inhalte & Möglichkeiten

Wann Sie Veranstaltungen im Rahmen des Moduls "Zusatzqualifikationen" belegen, ist während des Studiums flexibel wählbar. Sie haben hierbei verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können entweder Veranstaltungen des Studium Generale belegen oder unser Kooperations-Modul mit der Sportwissenschaft. Sie absolvieren einen Kurs im gewählten Bereich (Kern- und Beifach). Sie belegen eine Vorlesung ohne begleitende Übung o.ä. Die Anmeldung zum Studium Generale und zu den Kursen der Sportwissenschaft erfolgt über Jogustine (siehe Hinweis oben!). Um einen Kurs vollständig zu absolvieren, müssen Sie ggf. Studienleistungen ablegen. Welche dies sind, bestimmen die Dozenten bzw. Dozentinnen der jeweiligen Kurse.
  • Alternativ können Sie Sprach- und/oder ZDV-Software-Kurse belegen. Die Stundenzahl eines Kurses muss der eines regulären Kurses im Semester mit 2 SWS entsprechen. Sie müssen einen Kurs belegen (Kern- oder Beifach Publizistik). Für Sprachkurse melden Sie sich direkt beim Fremdsprachenzentrum an, für die ZDV-Kurse erfolgt die Anmeldung über Jogustine (siehe Hinweis oben!).
  • Auch Tätigkeiten als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Publizistik können als Zusatzqualifikationen angerechnet werden, ebenso Tätigkeiten bei studentischen Journalismus-Produkten wie dem Publizissimus, Campus TV oder Ähnliches. Sie müssen dafür eine Tätigkeit im Umfang von 60 Stunden nachweisen.

Es gilt folgende Ausnahmeregelung für ZDV-Blockkurse:
ZDV-Blockkurse umfassen in der Regel nicht wie reguläre ZDV-Kurse 2 SWS verteilt über ein ganzes Semester (= ca. 30 SWS), sondern nur fünf Tage mit je drei Zeitstunden (= 15 SWS). Diese 15 Stunden entsprechen nur der Hälfte eines ganzsemestrigen Kurses. Deshalb zählen ZDV-Blockkurse als halbe Zusatzqualifikation. Sie müssen entsprechend zwei dieser ZDV-Blockkurse machen, um einen Zusatzqualifikation-Kurs anerkannt zu bekommen Oft werden aber alle ZDV-Blockkurse auch als ganzsemestrige Kurse angeboten. Achten Sie also bei der Auswahl auf diesen Unterschied.

Eintragung in Jogustine

Manche Zusatzqualifikationen werden automatisch in Jogustine als Leistungen in Ihrem Studium verbucht, bei anderen müssen Sie selber aktiv werden:

Bei den Veranstaltungen des Studium Generale und der Sportwissenschaft gilt: Wenn Sie alle in den jeweiligen Kursen geforderten Leistungen erbracht haben, werden die Veranstaltungen automatisch in Jogustine verbucht, sofern Sie sich wie oben beschrieben im Rahmen des Kernfach-Moduls 9 bzw. Beifach-Moduls 6 zu den Veranstaltungen angemeldet haben. Prüfen Sie in Zweifelsfällen also, ob Ihre Anmeldung innerhalb des Moduls erfolgt ist - wenn ja müssen Sie in diesem Fall nichts weiter unternehmen. Bei Veranstaltungsanmeldungen außerhalb des Moduls 9 bzw. 6 können Sie eine Eintragung der Zusatzqualifikation mittels des rechts verlinkten Formulars beantragen und fügen dann einen Screenshot des Kursbesuchs aus Jogustine bei. Um einen Kurs vollständig zu absolvieren, müssen Sie ggf. Studienleistungen ablegen. Welche dies sind, bestimmen die Dozenten bzw. Dozentinnen der jeweiligen Kurse.
 ZDV-Kurse werden dann direkt in Jogustine verbucht, wenn Sie sich wie oben beschrieben im Rahmen des Kernfach-Moduls 9 bzw. Beifach-Moduls 6 zu den Veranstaltungen angemeldet haben. Prüfen Sie in Zweifelsfällen also, ob Ihre Anmeldung innerhalb des Moduls erfolgt ist - wenn ja müssen Sie in diesem Fall nichts weiter unternehmen.
Sprachkurse, Tätigkeiten als Hilfskraft oder anderen Leistungen werden nicht automatisch in Jogustine verbucht. Daher müssen Sie diese im Studienbüro in Jogustine eintragen lassen.

Bitte beachten Sie: Sie sehen die Kurse in Jogustine zunächst nur im Bereich der belegten Lehrveranstaltungen. In der Leistungsübersicht taucht die Zusatzqualifikation erst dann auf, wenn Sie auch das Praktikum haben eintragen lassen, da erst dann das Modul vollständig und abgeschlossen ist.

Wenn Sie Ihre Zusatzqualifikationen in Jogustine eintragen lassen möchten, senden Sie bitte Ihren Teilnahmenachweis per Mail an Frau Dunkel im Institutssekretariat. Fügen Sie zudem das ausgefüllte Formular zum Eintragen von Pflichtpraktika und Zusatzqualifikationen in Jogustine bei, das Sie hier herunterladen können. Wenn Sie neben den Zusatzqualifikationen auch Pflichtpraktika in Jogustine eintragen lassen möchten, können Sie das auf einem Formular vermerken und müssen nicht mehrere ausfüllen.

Ihre Unterlagen geben wir dann an das Prüfungsamt weiter, wo die eigentliche Eintragung in Jogustine erfolgt. Erst wenn dies geschehen ist, können Sie dies in Ihrer Leistungsübersicht sehen (dies kann bis zu 8 Wochen dauern) - allerdings erst dann, wenn Sie sowohl die Zusatzqualifikation, als auch das Praktikum in Jogustine haben eintragen lassen. Bei Rückfragen oder falls wir eingereichte Kurse nicht als Zusatzqualifikationen eintragen können, melden wir uns per E-Mail bei Ihnen. Wenn Sie sich im Vorfeld unsicher sind, ob die Eintragung eines Kurses als Zusatzqualifikation möglich ist, wenden Sie sich vorab per E-Mail an uns.