Prüfungen: Maßnahmen aufgrund des Corona-Virus (Stand: 13. März 2020)

Informationen der Hochschulleitung und der Abteilung Studium und Lehre, die fortlaufen aktualisiert werden, finden Sie hier: www.studium.uni-mainz.de/corona

Informationen des Prüfungsamts des FB 02 finden Sie hier: https://www.sozialwissenschaften.uni-mainz.de/pruefungsamt/

Informationen zur Nutzung der Bibliotheken finden Sie hier: https://www.ub.uni-mainz.de/gut-zu-wissen#1579

 

Für das IfP gilt mit Stand 13. März 2020 (Bitte beachten Sie hierzu die aktuelleren Meldungen!): 

Die Abgabe von Hausarbeiten erfolgt im Wintersemester 2019/20 diesem Semester ausschließlich elektronisch!

Bitte senden Sie Ihre Hausarbeiten als PDF-Datei am Abgabetermin an Ihre Lehrenden. Der allgemeine Abgabetermin ist der 20. April 2020, bis 12 Uhr, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Atteste zur Verlängerung der Abgabefrist von Modulhausarbeiten werden ab sofort in elektronischer Form (als Scan oder Foto des Attests) akzeptiert. Verwenden Sie bitte nach wie vor die Attestvorlage des Prüfungsamts. Es sollen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eingereicht werden. Am Institut für Publizistik schicken Sie solche Atteste in Bezug auf Hausarbeiten bitte direkt per Mail an die betroffenen Lehrenden.

Mündliche Abschlussprüfungen finden seit 16. März nicht mehr statt, auch nicht per Skype. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Dozenten oder direkt an das zuständige Prüfungsamt.