Ab der laufenden Prüfungsanmeldephase im WS 2015/16 werden Wiederholungsprüfungen für Hausarbeiten (dazu zählen auch Projektberichte und -arbeiten) nicht wie bisher jährlich, sondern nun halbjährlich angeboten. Dies entspricht § 18 Absatz 4 der Prüfungsordnung. Bitte beachten Sie, dass Sie die Wiederholungsprüfung wahrnehmen müssen.
Wenn Sie also beispielsweise im Sommersemester eine Hausarbeit (oder einen Projektbericht) nicht bestanden haben, müssen Sie diese im aktuellen Wintersemester wiederholen. Eine Nichtanmeldung zur Wiederholungsprüfung bedeutet einen zweiten Fehlversuch. Achtung: Sie werden nicht automatisch vom Prüfungsamt zu einer Wiederholungsprüfung angemeldet, sondern müssen sich selbst über JOGUStINe anmelden.
Sie schreiben die Hausarbeit i. d. R. bei dem Dozenten (Ausnahme Lehrbeauftragte), bei dem Sie auch den Kurs besucht haben. Nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt mit Ihrem Prüfer / Ihrer Prüferin auf. Sie dürfen bei Ihrer Wiederholungsprüfung nicht über dasselbe Thema wie bei Ihrem ersten Prüfungsversuch schreiben.
Bei Klausuren werden Wiederholungsprüfungen i. d. R. weiterhin nur jährlich angeboten, also in dem Semester, in dem auch der dazugehörige Kurs regulär sattfindet.